Watson Farley & Williams muss sich am Hamburger Landgericht einer Schadensersatzforderung stellen. Hamburg Trust, eine ehemalige Mandantin, wirft der Kanzlei vor, sie habe bei der Beratung zu Fondsprospekten Fehler gemacht (Az. 308 KLs 3/16). Aufgrund dieser Fehler habe Hamburg Trust mehrere Anlegerklagen verloren. Mindestens 824.000 Euro soll Watson Farley deshalb bezahlen. Es könnte noch deutlich mehr werden. Wieviel mehr, hängt auch vom Bundesgerichtshof ab.
824.000 Euro macht Hamburg Trust geltend, da das Investitionshaus in diesem Umfang bereits Anlegerprozesse rechtskräftig verloren hat. Es gibt aber noch weitere Prospekthaftungsklagen gegen Hamburg Trust, zu denen noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Insgesamt können bis zu 36 Millionen Euro im Feuer stehen. Deshalb will sich Hamburg Trust mit der Klage gegen Watson Farley auch gegen künftige Risiken absichern. Der Fondsanbieter wirft der Kanzlei vor, dass ihre fehlerhafte Beratung zu Fehlern in den Fondsprospekten geführt hat.
Ein ganz aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg lässt aber sowohl bei Hamburg Trust, als auch bei ihrer ehemaligen Beraterin Watson Farley Hoffnung aufkeimen: In einem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) gegen Hamburg Trust hat das Gericht im Juli entschieden, dass in diesem Fall wegen spezieller Tatbestände eine kürzere Verjährungsfrist gilt (Az.13 Kap 5/19). Dabei berufen sich die OLG-Richter auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem ähnlichen Fall aus dem Januar dieses Jahres (Az. XI ZB 35/18). Damit könnten die weiteren Schadensersatzansprüche erheblich geringer ausfallen als von Hamburg Trust befürchtet. Das hängt nun vom BGH ab, der den Fall prüfen wird – und auch davon, ob die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats vom Januar dabei Bestand haben wird.
Auch für Watson Farley und einige streitverkündete Fonds-Verantwortliche sowie deren Haftpflichtversicherungen hängt damit viel von einer neuen BGH-Entscheidung ab. Genauer gesagt: ob sie im Falle einer Verurteilung eher 9 Millionen Euro bezahlen müssen oder 36 Millionen. Wann der BGH sich der Sache annimmt, ist noch nicht bekannt. Das Hamburger Landgericht hat für September einen Verkündungstermin angesetzt.
Vertreter Hamburg Trust
Luther (Hamburg): Dr. Florian Schulz, Daniel Fehling; Associate: Jan-Patrik Müller (alle Coporate/Bankrecht)
Gauweiler & Sauter (München): Dr. Peter Gauweiler (Konfliktlösung)
Vertreter Watson Farley
Clyde & Co (Düsseldorf): Dr. Henning Schaloske (Konfliktlösung)
Vertreter Streitverkündete
Baumann Resolving Disputes (Hamburg): Prof. Dr. Antje Baumann, Birthe Rensing (beide Konfliktlösung)
BKS Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater (Bielefeld): Christian Hahn (Konfliktlösung)
Lindenpartners (Berlin): Thomas Asmus; Associate: Christian Feller (beide Konfliktlösung)
Brautlecht + Partner (Hamburg)
Landgericht Hamburg, 8. Zivilkammer
Dr. Thorsten Held (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Soweit die Parteien auch an dem KapMuG-Verfahren beteiligt waren, setzten sie dort im Wesentlichen auf dieselben Vertreter. Luther-Partner Schulz beispielsweise führt den Streit für Hamburg Trust von Beginn an. Seit einiger Zeit ist für die Klage gegen Watson Farley zusätzlich Gauweiler & Sauter mandatiert. Dort hat soweit bekannt Dr. Maximilian Ott das Verfahren geführt, bis er Ende Juli dort ausschied und seine Konfliktlösungsboutique Ott Legal gründete. Gleichzeitig wurde er Rechts- und Compliance-Chef bei Jochen Schweizer.
Watson Farley hatte im KapMuG-Verfahren nach Gerichtsunterlagen auf das Berliner Büro von White & Case gesetzt, ging aber nach Marktinformationen zuletzt mit Clyde & Co. in die Beraterhaftungsklage.
Aktualisierung vom 07.11.2021: Mittlerweile hat das Landgericht Hamburg in wesentlichen Punkten Hamburg Trust recht gegeben.