Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft Bochum gegen 14 am Schienenkartell beteiligte Manager Anklage erhoben. Für sieben davon, ehemalige Mitarbeiter von ThyssenKrupp und Voestalpine, wurde das Verfahren bereits im Mai gegen Geldauflagen von insgesamt 290.000 Euro eingestellt. Bei diesen Fällen handelte es sich um geständige Ex-Manager, die sich an der Aufarbeitung der Verfehlungen beteiligt hatten. In der nun beginnenden zweiten Prozesswelle geht es um sieben weitere Manager, die überwiegend nicht geständig sind. Angesetzt sind zunächst sieben Verhandlungstermine bis Ende Oktober.
ThyssenKrupp musste wegen seiner Beteiligung am Schienenkartell 191 Millionen Euro an Bußgeldern zahlen. Die Folgen der Verstöße sind aber damit längst nicht ausgestanden, denn nun verlangen viele Kunden Schadensersatz, die wegen des Kartells zuviel bezahlt haben. Zwar hat sich ThyssenKrupp mit der Deutschen Bahn als mit Abstand wichtigstem Kartellopfer bereits Ende 2013 verglichen. Damals sollen etwa 150 Millionen geflossen sein, offizielle Angaben gibt es nicht. Allerdings verlangen Dutzende weiterer Abnehmer von Schienen – etwa Verkehrsgesellschaften, Hafenbetreiber oder Großunternehmen mit eigenen Gleisanlagen – Schadensersatz vor Gericht. Hier hat es bisher nach Angaben des Unternehmens erst einige wenige Vergleiche gegeben.
Ex-Manager sollen zahlen
ThyssenKrupp will seine ehemaligen Manager haftbar machen, um sich einen Teil der Kosten zurückzuholen. Welche Summe dabei am Ende herauskommt, hängt auch davon ab, ob die D&O-Versicherer einspringen. Diese Manager-Haftpflichtversicherungen zahlen nicht, wenn der Schaden vorsätzlich angerichtet wurde. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung dürfte es schwer werden, die Versicherer davon zu überzeugen, dass kein Vorsatz vorlag. Zahlen die Versicherer nicht, werden die geforderten Millionen kaum zu holen sein.
Neben dem Strafprozess streitet ThyssenKrupp mit seinen ehemaligen Managern auch zivilrechtlich um Schadensersatz. Der Ausgang des Strafverfahrens in Bochum dürfte sich auch auf diese Prozesse auswirken. So setzte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Januar ein Verfahren teilweise aus, in dem ThyssenKrupp von einem Ex-Bereichsvorstand mehr als 300 Millionen Euro Schadensersatz fordert. Die Summe von mehr als 300 Millionen ergibt sich aus den Kartellstrafen plus Schadensersatzzahlungen an geprellte Kunden.
Neben Erkenntnissen für die zivilrechtliche Aufarbeitung erhofft sich ThyssenKrupp von dem Strafverfahren auch mehr Klarheit darüber, wer bei der Aufklärung der Vorfälle gelogen hat – und Erkenntnisse dazu, wie sich das seit 2012 aufgebaute umfassende Compliance-System optimieren lässt.
Vertreter R. Q.
Park (Dortmund): Prof. Dr. Tido Park, Dr. Tobias Eggers
Vertreter C. S.
Kempf & Dannenfeldt (Frankfurt): Eberhard Kempf, Alexander Rumpf
Vertreter U. S.
HammPartner (Frankfurt): Prof. Dr. Rainer Hamm
Aulinger (Essen): Dr. Andreas Lotze
Vertreter H. B.
Boxleitner von Briel (Düsseldorf): Caroline Boxleitner
Vertreter H. E.
Meyer-Lohkamp & Pragal (Hamburg): Jes Meyer-Lohkamp
Vertreter N. H.
Kury (Hamburg): Otmar Kury
Vertreter M. L.
Dr. Odenthal & Repschläger (Köln): Dr. Hans-Jörg Odenthal
Vertreter Nebenklägerin ThyssenKrupp/GfT Gleistechnik
VBB Verjans Böttger Berndt (Düsseldorf): Dr. Markus Berndt
Staatsanwaltschaft Bochum
Martin Kunert (Oberstaatsanwalt)
Landgericht Bochum, 6. Strafkammer
Michael Reehag (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Alle Kanzleien und Strafrechtsboutiquen sind aus dem Markt bekannt und bereits seit längerem in den Fall involviert. Die ranghöchsten Angeklagten, zwei ehemalige Vorstände von ThyssenKrupp-Geschäftsbereichen, haben bereits 2012 HammPartner und Park mandatiert.
ThyssenKrupp hatte infolge mehrerer Kartellverstöße 2012 begonnen, die Compliance-Organisation neu aufzustellen: Damals wurden die Bereiche Recht und Compliance getrennt, Compliance-Chef wurde Dr. Christoph Klahold. Er berichtet an Dr. Donatus Kaufmann, der Anfang 2014 von Metro kam und im Vorstand das Ressort Recht & Compliance verantwortet. Heute gehören etwa 60 Mitarbeiter zur Compliance-Organisation des Unternehmens.