Juve Plus #Schleichwerbung

Rossmann verliert mit Frey Prozess um ‚Influencer-Marketing‘

Bezahlte Werbung auf Social-Media-Plattformen muss künftig eindeutig gekennzeichnet werden. Als Kennzeichnung von Werbung reicht der Hashtag '#ad' nicht aus, wenn er nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Das entschied nun das Oberlandesgericht Celle und gab dem Verband Sozialer Wettbewerb recht. Dieser hatte gegen die Drogeriekette Rossmann geklagt, die auf Instagram mit einen sogenannten 'Influencer' für sich warb. 250.000 Euro Strafe drohen Rossmann bei einer Wiederholung.

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Franz Burchert
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