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BGH drängt Caemmerer Lenz-Mandantin Badenia zu Vergleich

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Der Bundesgerichtshof nährt die Hoffnung vieler geschädigter Anleger, die mit kreditfinanzierten Eigentumswohnungen in den 1990er Jahren finanziell Schiffbruch erlitten haben. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Investoren die Bausparkasse Badenia für die Rückabwicklung von entsprechenden Käufen sogenannter Schrottimmobilien in Anspruch nehmen können.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) nährt die Hoffnung vieler geschädigter Anleger, die mit kreditfinanzierten Eigentumswohnungen in den 1990er Jahren finanziell Schiffbruch erlitten haben. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Investoren die Bausparkasse Badenia für die Rückabwicklung von entsprechenden Käufen sogenannter Schrottimmobilien in Anspruch nehmen können (Aktenzeichen XI ZR 220/08 und andere).

Die Kläger verlangten in mehreren Parallelverfahren von der Bausparkasse Badenia, kreditfinanzierte und häufig zu überhöhten Preisen getätigte Immobilienkäufe rückgängig zu machen. Der BGH gab den Klägern nun grundsätzlich Recht. Die Richter sind der Ansicht, dass die Badenia die Käufer getäuscht hat. Es seien wesentlich höhere Provisionen an die Vermittler geflossen, als in den Verträgen angegeben. Insbesondere dort, wo Formulare verwendet worden seien, hätten die Vermittler durch Verschweigen der tatsächlichen Provisionen Aufklärungspflichten verletzt.

Der BGH folgt damit seiner Entscheidung vom 29. Juni 2010 (XI ZR 104/08) und hebt in den acht Fällen die Berufungsurteile auf und verweist sie zur weiteren Klärung an die jeweiligen Berufungsgerichte zurück. In drei Verfahren hat er wegen schwebender Vergleichsverhandlungen der Parteien zunächst einen Verkündungstermin anberaumt, um den Parteien die Gelegenheit zu geben, ihre Verhandlungen abzuschließen. In fünf Fällen konnten sich die Kläger schon im Vorfeld mit der zum Finanzkonzern Generali gehörenden Badenia einigen.

Vertreter Anleger
Engler & Collegen
(Unna): Martin Beckmann
Vorwerk & Schultz
(Karlsruhe): Prof. Dr. Volkert Vorwerk – BGH-Vertretung

Vertreter Badenia
Caemmerer Lenz
(Karlsruhe): Dr. Michael Pap (Federführung), Dr. Michael Artner; Associates: Marc Pflüger, Severine Deutsch, Ingrid Mair, Cornelius Weiß, Dr. Ingo Vollgraf
Prof. Dr. Norbert Groß
(Karlsruhe): BGH-Vertetung
Inhouse (Karlsruhe): Nicht bekannt

BGH, XI. Senat
Ulrich Wiechers (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Die Badenia setzt bei Anlegerklagen schon seit dem Jahr 2000 auf Caemmerer Lenz. Die Bausparkasse gehört zum Finanzkonzern Generali.

Auf Anlegerseite sind zahlreiche Anlegerschutzanwälte aktiv. Insgesamt sollen mehrere tausend Anleger geklagt haben. Neben Engler & Collegen, die eine Vielzahl von Mandanten vertreten, sind hierbei auch die Kanzleien Baum Reiter & Collegen aus Düsseldorf, Resch aus Berlin und  Witt Nittel aus Heidelberg  besonders in Erscheinung getreten. Witt Nittel hatte sich Ende 2010 getrennt (mehr…).

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