CheapTickets vermittelt gegen eine Gebühr Flüge und greift dafür automatisch Daten von den Internetseiten der Fluggesellschaften ab. Das Onlineportal wird betrieben vom niederländischen Unternehmen Travix (ehemals Beins TraveL). Ryanair hat seit 2008 versucht, CheapTickets die Vermittlung von Ryanair-Flügen zu untersagen, insbesondere unter Verweis auf einen unerlaubten Zugriff auf die Webseite. Ryanair hat sogar in ihren Geschäftsbedingungen die Flugvermittlung über ‚Screen Scraping‘ untersagt.
Laut BGH reicht der Umstand, dass sich CheapTickets über die Geschäftsbedingungen von Ryanair hinwegsetzt, nicht für eine wettbewerbswidrige Behinderung. Das Gericht erklärte zudem, dass das Geschäftsmodell von CheapTickets.de die Preistransparenz fördert und dies den Geschäftsinteressen von Ryanar nicht nachsteht. Die Fluglinie möchte, dass Verbraucher ihre Internetseite direkt aufsuchen und die dort eingestellte Werbung und die Möglichkeiten zur Buchung von Zusatzleistungen zur Kenntnis nehmen.
Allerdings könnte es unlauter sein, wenn CheapTickets beim Screen Scraping technische Schutzvorrichtungen gegen Suchdienste überwindet. Dass Ryanair die Buchung von der Akzeptanz ihrer Geschäfts- und Nutzungsbedingungen durch Ankreuzen eines Kästchens abhängig macht, komme der gemeinten Schutzvorrichtung laut BGH aber nicht gleich.
Der BGH hat zwei Fragen zur Klärung an das Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen. Dabei geht es um die Frage, ob Ansprüche nach den Grundsätzen des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes oder wegen wettbewerbswidriger Irreführung bestehen. Konkret fraglich ist, ob CheapTickets ihre Leistung nach außen erkennbarer von Ryanair abgrenzen und ihre Zusatzgebühr deutlicher ausweisen muss.
Der Streit zwischen CheapTickets und Ryanair dauert schon Jahre an. 2008 hatte Ryanair mehrere Tausend Tickets storniert, die Kunden über andere Anbieter gekauft hatten. Nach einer einstweiligen Verfügung von CheapTickets musste die Fluglinie die Buchungen des Portals wieder anerkennen.
Vertreter CheapTickets.de
Reed Smith (München): Dr. Philipp Süss, Dr. Thomas Fischl
Engel & Rinkler (Karlsruhe): Axel Rinkler (BGH-Anwalt)
Vertreter Ryanair
GSK Stockmann + Kollegen (Berlin): Dr. Jörg Kahler – aus dem Markt bekannt
Toussaint & Schmitt (Karlsruhe): Dr. Guido Toussaint (BGH-Anwalt) – aus dem Markt bekannt
Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Wolfgang Büscher (Vorsitz)
Hintergrund: Reed Smith ist seit 2008 umfassend und international für Travix tätig. Partner Süss betreut den Streitfall zwischen CheapTickets.de und Ryanair seit vielen Jahren. Unter der Flagge von Hammonds vertrat er das Buchungsportal schon 2008 erfolgreich gegen Ryanair. Damals schon stand Süss dem GSK-Anwalt Kahler gegenüber. 2010 wechselte der IP/IT-Experte Süss zu Reed Smith.