Sernetz begleitet ersten gerichtlichen Vergleich in Musterfeststellungsklage
Dass Musterfeststellungsklagen in einem gerichtlichen Vergleich enden, so wie vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehen, galt lange als nicht praktikabel – weil die Gerichte überfordert gewesen wären. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das Kunststück in einem Streit über Sparkassen-Prämiensparverträge nun doch vollbracht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Prämiensparer erhalten Zinsnachzahlungen für falsch berechnete Zinsen. Je nach Vertragsbeginn bekommen Betroffene zwischen 0,85 und 8,15 Prozent ihres Endguthabens nachgezahlt.
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