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Telekom erstreitet mit Loschelder und Hengeler fast 100 Millionen Euro

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  • JUVE

Die Deutsche Telekom erhält von der staatlichen Förderbank KfW mindestens 95 Millionen Euro Kosten erstattet, die ihr durch einen 2005 in den USA geschlossenen Vergleich entstanden sind. Dies entschied der BGH und hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf. Gleichzeitig verwies er den Fall wegen noch zu klärender Fragen an das OLG zurück.

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Mitte 2000 hatte die Telekom-Großaktionärin KfW im Rahmen des sogenannten dritten Telekom-Börsengangs Aktien des Bonner Konzerns an US-Privatanleger veräußert. Diese verklagten die Telekom später wegen angeblicher Fehler und unzureichender Angaben im Verkaufsprospekt auf mehrere Hundert Millionen Euro Schadensersatz. Der Kauf der Papiere war für die Aktionäre ein schlechtes Geschäft, der Kurs der Telekom-Aktie fiel seinerzeit rapide. Die US-Kläger warfen der Telekom unter anderem vor, sie nicht ausreichend über Übernahmeverhandlungen mit dem US-Mobilfunkkonzern Voicestream informiert zu haben. Die Telekom schloss schließlich einen Vergleich und zahlte 95 Millionen Euro.

Diese Kosten sowie 17 Millionen Euro für Rechtsberatungskosten verlangte sie zurück. Das OLG hatte die Klage 2009 abgewiesen. Die Karlsruher Richter dagegen sprachen der Telekom nun 95 Millionen Euro sofort zu. Noch nicht klar ist, in welcher Höhe sie auch ihre angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 17 Millionen Euro ersetzt bekommt, von denen ein bedeutender Anteil auf die US-Kanzlei Cravath Swaine & Moore entfiel. Offen ist auch, ob die Bundesrepublik Deutschland zu Schadensersatz verpflichtet ist. Das OLG Köln muss nun klären, ob der Bund die staatliche KfW damals zur Platzierung der Aktien in den USA veranlasste. In dem Falle müsste auch der Bund, der seinerzeit noch 43,2 Prozent an der Telekom hielt, Schadensersatz zahlen. Die KfW war damals mit 21,6 Prozent beteiligt.

Im Zusammenhang mit dem dritten Börsengang der Telekom läuft seit Jahren auch ein ähnlich gelagertes Verfahren in Deutschland, bei dem Tausende Aktionäre Schadensersatz fordern. Ein abschließendes Urteil ist derzeit noch nicht absehbar, die Ausgangslage für die Telekom hat sich aber durch das BGH-Urteil verbessert.

Vertreter Deutsche Telekom
Inhouse (Bonn): Dr. Manfred Balz (Leiter Vorstandsressort Recht, Compliance und Datenschutz)
Loschelder (Köln): Dr. Henning Wahlers (Federführung), Dr. Frank Heerstraßen, Dr. Nikolai Wolff (alle Gesellschaftsrecht), Dr. Wilfried Rüffer (Versicherungsrecht)
Hengeler Mueller (Frankfurt): Dr. Peter Heckel
Büttner & Baukelmann (Karlsruhe): Dr. Hermann Büttner (BGH-Vertretung)

Vertreter KfW/Bundesrepublik Deutschland
Oppenhoff (Köln): Dr. Dr. Georg Maier-Reimer (Federführung), Hans-Juergen Prinz, Dr. Falk Osterloh
Inhouse (KfW; Frankfurt): Dr. Volker Gross (Chefjustiziar), Dr. Mattias Graf – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Bundesfinanzministerium; Berlin): Birgit Schöneberg – aus dem Markt bekannt

Von Plehwe & Schäfer (Karlsruhe): Dr. Thomas von Plehwe (BGH-Vertretung)

Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat
Dr. Alfred Bergmann (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Die Mandatierung gestaltete sich in dem Fall für die Telekom nicht einfach. Der Umstand, dass mit der KfW eine wichtige Emittentin der Gegner war, brachte etwa bei einigen Kanzleien mögliche Konfliktsituationen hervor. Mit Loschelder-Partner Wahlers griff der Bonner Konzern auf einen Vertreter zurück, der das Haus seit mehr als einem Jahrzehnt kennt. Entstanden war die Mandatsbeziehung 1998/99, als die Telekom sich mit ihrer früheren Partnerin France Telecom wegen der geplanten Fusion des Bonner Konzerns mit der Telecom Italia stritt. Die Franzosen warfen der Telekom Vertrauensbruch vor, der Fall landete vor einem Schiedsgericht. In der Folge wurde Wahlers immer wieder für die Telekom tätig. Auch zu Hengeler-Partner Heckel hat der Bonner Konzern gute Kontakte. So steht Heckel der Telekom seit Jahren auch in einem anderen Streit mit dem Bund zur Seite, dem sogenannten Toll Collect-Verfahren. In dem größten jemals vor einem deutschen Schiedsgericht verhandelten Fall geht es um die verspätete Einführung des LKW-Mautsystems und dadurch entgangenen Einnahmen (mehr…). Während Loschelder nim jetzigen Verfahren im Zusammenhang mit der Klage gegenüber der KfW beriet, vertrat Hengeler den Konzern gegenüber dem Bund.

Der frühere Telekom-Chefjurist Manfred Balz ist seit 2008 im Vorstand des Konzerns und schaltete sich in dem für den Konzern extrem bedeutenden Verfahren auch selbst maßgeblich ein. Neben den Vertretern vor Gericht griff er außerhalb des prozessualen Rahmens zusätzlich auf den Allen & Overy-Partner und renommierten Aktien- sowie Konzernrechtsexperten Hans-Christoph Ihrig zurück.

Auf der Gegenseite legten die KfW und der Bund die Vertretung gemeinsam in die Hände von Oppenhoff-Partner Meier-Reimer. Die staatliche Förderbank griff dabei erstmals auf Maier-Reimer zurück. Allerdings hat die staatliche Förderbank zu seiner früheren Kanzlei Linklaters seit Langem eine enge Beziehung. Oppenhoff hatte sich 2007 von Linklaters abgespalten. Die damals noch fusionierte Einheit begleitete die KfW nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit den Börsenplatzierungen der Telekom. Später war der Frankfurter Kapitalmarktpartner Dr. Herbert Harrer dann beispielsweise in dem Musterverfahren vor dem OLG Frankfurt auch als Zeuge geladen, als es darum ging, ob ihm als KfW-Berater etwas über die Fusionspläne der Telekom mit Voicestream bekannt war. Dies verneinte Harrer. (Renè Bender)

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