Presserecht

Spiegel-Verlag gewinnt mit JBViniol weitgehend gegen Christian Ulmen

Schauspieler Christian Ulmen ist mit seinem Eilantrag gegen den Spiegel-Verlag größtenteils vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Die Pressekammer hält die Verdachtsberichterstattung zu virtuellen und körperlichen Übergriffen überwiegend für zulässig. Lediglich eine Passage über einen Gerichtstermin in Spanien darf nicht weiter verbreitet werden (Az. 324 O 149/26).

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Der Spiegel-Verlag hatte am 20. März 2026 in der Printausgabe unter der Überschrift „Entblößt im Netz“ sowie nahezu wortgleich online unter „Strafanzeige gegen Christian Ulmen – ‚Du hast mich virtuell vergewaltigt'“ über Vorwürfe gegen den Schauspieler berichtet. Die mit ihm jahrelang verheiratete Schauspielerin Collien Fernandes beschuldigt ihn, Fake-Profile im Netz erstellt und über diese sexuellen Content verbreitet sowie erotische Chats unter ihrem Namen durchgeführt zu haben. Ulmen wandte sich mit einem Eilantrag gegen mehrere Passagen der Berichterstattung, die eine breite Debatte über Deepfake-Pornografie auslöste.

Die Pressekammer sah aber die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung in vier von fünf Punkten als erfüllt an. Der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen liege vor – sowohl hinsichtlich der digitalen Gewalt als auch bezüglich häuslicher Gewalt im Januar 2023 auf Mallorca.

Anwaltskorrespondenz nicht unbedingt geschützt

Auch die Wiedergabe von Zitaten aus Ulmens E-Mail-Korrespondenz mit seinem Strafverteidiger hält das Gericht für zulässig. Diese Passagen fielen nicht dem absolut geschützten Kernbereich der Intimsphäre zu, so das Gericht, sondern der abwägungsfähigen Geheimsphäre. Dies ist ein feiner Unterschied im allgemeinen Persönlichkeitsrecht, der besonders häufig im Umfeld prominenter Personen diskutiert wird. Das Landgericht sah hier demnach auch ein öffentliches Interesse als gegeben an.

Lediglich in einem Punkt hatte Ulmen Erfolg: Die Kammer untersagte die weitere Verbreitung einer Passage zu einem Gerichtstermin in Palma de Mallorca. Der Durchschnittsleser könne aus dem Spiegel-Artikel das Verständnis gewinnen, Ulmen sei vom Gericht aufgefordert worden, persönlich zu erscheinen, und sei dem nicht nachgekommen. Hier habe der Spiegel-Verlag nicht hinreichend belegen können, dass es eine solche Aufforderung von Seiten des Gerichts gegeben habe.

Rechtsmittel von beiden Seiten

Der Verlag kündigte schon an, Rechtsmittel gegen die letzte Feststellung einzulegen. Das Hamburger Medienhaus muss von den Kosten des Landgericht-Verfahrens nur 2/15 tragen, Ulmen hingegen 13/15.

Ulmen bestreitet einen Großteil der Vorwürfe seiner früheren Ehefrau. Die Veröffentlichung der streng vertraulichen Anwaltskorrespondenz habe zudem zu „ einer nicht mehr reparablen Vorverurteilung“ von Ulmen geführt, so seine presserechtliche Vertretung. Man werde daher sofortige Beschwerde gegen das Landgericht-Urteil einlegen und die Verfügungsanträge vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht weiterverfolgen, heißt es in einer Presseerklärung. Für den Schauspieler gilt die Unschuldvermutung.

Simon Bergmann

Vertreter Christian Ulmen
Schertz Bergmann (Berlin): Simon Bergmann (Presserecht)

Vertreter Spiegel-Verlag
JBViniol (Berlin): Dr. Marc-Oliver Srocke, Associate: Dr. Wiebke Fröhlich (beide Presserecht)

Marc-Oliver Srocke

Landgericht Hamburg; 24. Zivilkammer (Pressekammer)
Richter am LG Kemper (Vorsitz), Richterin Dr. Richter, Richter Reznik

Hintergrund: Der Spiegel setzt schon seit vielen Jahren auf den erfahrenen Presserechtler Srocke, der bis zum Jahreswechsel im Hamburger Büro von Advant Beiten tätig war. Mit weiteren marktbekannten Presserechtlern zählte Srocke dann zur breiten Gründungsriege der Berliner Kanzlei JBViniol, die Anfang des Jahres als Abspaltung von JBB Rechtsanwälte an den Start ging.

Die Berliner Sozietät Schertz Bergmann wurde von Ulmen erst nach der Veröffentlichung des Spiegel-Artikels mandatiert. Das Verfahren vor dem Landgericht wurde von Namenspartner Bergmann geführt, der etwa auch Rammstein-Sänger Till Lindemann gegen Vorwürfe zum Machtmissbrauch presserechtlich vertrat.

Soweit bekannt laufen in der Causa Ferndandes/Ulmen auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren hinsichtlich mutmaßlicher Fake-Accounts sowie zu Identitätsdiebstahl und öffentlicher Verleumdung.

Collien Fernandes, die in diesem presserechtlichen Streit keine Partei ist, wird von Christina Clemm vertreten, Anwältin für Familien- und Strafrecht. Sie ist bekannt für ihre Beratung von Betroffenen sexualisierter und rassistischer Gewalt.

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