Das OLG stellte fest, dass Ebay selbst die Marken verletze und deshalb verpflichtet sei, die unzutreffende Präsentation zu verhindern. Die Besonderheit des Urteils liegt darin, dass die Kontrollpflicht von Ebay nun auch auf Ebay-Mitglieder ausgeweitet wird, die nicht im geschäftlichen Verkehr handeln. Ebay hat Revision eingelegt.
Vertreter Stokke
Löhde Leo Schmidt-Hollburg & Witte (Hamburg): Hartwig Schmidt-Hollburg
Vertreter Ebay
Kanzlei Dr. Leupold (München): Dr. Andreas Leupold
Inhouse (Berlin): Dr. Arndt Berger – aus dem Markt bekannt
Hanseatisches Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat
Axel Gärtner (Vorsitzender Richter)
Schmidt-Hollburg vertritt Stokke schon seit Jahren umfassend im Gewerblichen Rechtsschutz. Ebay-Anwalt Leupold berät seine Mandantin ebenfalls seit langem, auch im Markenrechtsstreit mit Rolex. In der BGH-Instanz wird Ebay wie im Rolex-Fall von der Kanzlei Jordan & Hall vertreten werden. Die BGH-Anwältin Dr. Brunhilde Ackermann wird Stokke zur Seite stehen.