Juve Plus

Stokke gewinnt gegen Ebay

Autor/en
  • JUVE

Ebay darf Angebote für Kinder-Hochstühle, die kein Original der Marke Tripp Trapp sind, nicht mehr unter dem Hinweis auf die Marken Tripp Trapp oder Stokke präsentieren. Dies entschied das Hanseatische Oberlandesgericht und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. In dem Markenrechtsstreit hatte das norwegische Unternehmen Stokke als Hersteller der Tripp-Trapp-Kinderstühle dagegen geklagt, dass Ebay trotz zahlreicher Beanstandungen immer wieder Tripp-Trapp-Plagiate präsentiert hatte. Diese wurden mit Formulierungen "wie Stokke" oder "wie Tripp Trapp" angeboten.

Teilen Sie unseren Beitrag

Das OLG stellte fest, dass Ebay selbst die Marken verletze und deshalb verpflichtet sei, die unzutreffende Präsentation zu verhindern. Die Besonderheit des Urteils liegt darin, dass die Kontrollpflicht von Ebay nun auch auf Ebay-Mitglieder ausgeweitet wird, die nicht im geschäftlichen Verkehr handeln. Ebay hat Revision eingelegt.

Vertreter Stokke

Löhde Leo Schmidt-Hollburg & Witte (Hamburg): Hartwig Schmidt-Hollburg

Vertreter Ebay

Kanzlei Dr. Leupold (München): Dr. Andreas Leupold

Inhouse (Berlin): Dr. Arndt Berger – aus dem Markt bekannt

Hanseatisches Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat

Axel Gärtner (Vorsitzender Richter)

Schmidt-Hollburg vertritt Stokke schon seit Jahren umfassend im Gewerblichen Rechtsschutz. Ebay-Anwalt Leupold berät seine Mandantin ebenfalls seit langem, auch im Markenrechtsstreit mit Rolex. In der BGH-Instanz wird Ebay wie im Rolex-Fall von der Kanzlei Jordan & Hall vertreten werden. Die BGH-Anwältin Dr. Brunhilde Ackermann wird Stokke zur Seite stehen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de