Die Staatsanwaltschaft hatte einen chinesischen Geschäftsmann wegen vielfacher Verletzung einer Gemeinschaftsmarke angeklagt, der Fall lag beim Amtsgericht Bonn, Schöffengericht. In den Jahren 2011 bis 2014 soll er ohne Zustimmung der Markeninhaber knapp 30.000 Originaluhren von Armani und Fossil nach Europa eingeführt haben.
Das Gericht ging aufgrund vorangegangener Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung davon aus, dass eine Bewährungsstrafe sowie die Zahlung einer Geldstrafe in Betracht kommen, wenn der Angeklagte gesteht. Die Einigung scheiterte jedoch, weil der Angeklagte die Zahlung der Geldstrafe nicht sicherstellen konnte. In einem Folgetermin wollte der Angeklagte dann keine Angaben zur Sache mehr machen und widersprach auch der Verwertung der Ergebnisse einer Telefonüberwachung.
Das Bonner Amtsgericht gab die Sache dann wegen ihres besonderen Umfangs an das Landgericht Bonn ab, das den Angeklagten schließlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilte.
Mit der Revision griff die Verteidigung die Zuständigkeit des Gerichts an – und hatte Erfolg. Der BGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück ans Bonner Amtsgericht. Das Scheitern der Absprache rechtfertige die Abgabe nicht. Auch wenn die einvernehmliche Verfahrenserledigung geglückt wäre, hätte das Gericht den Wahrheitsgehalt eines Geständnisses prüfen müssen. Nur die zwingenden Zuständigkeitskriterien des Gerichtsverfassungsgesetzes rechtfertigen nach Eröffnung noch eine Abgabe des Verfahrens. Diese seien aber nicht erfüllt gewesen, so dass das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter nicht gewahrt wurde.
Vertreter Angeklagter
Pauka von Dreden & Link (Köln): Benedikt Pauka, Holger Link
Generalbundesanwalt
Holger Schneider-Glockzin
BGH, 2. Strafsenat
Prof. Dr. Thomas Fischer (Vorsitz), Dr. Ralf Eschelbach (Berichterstatter)
Hintergrund: Pauka und Link hatten ihren Mandanten auch schon in der Instanz vertreten. JUVE-Informationen zufolge ließ sich der betroffenene Markenhersteller Giorgio Armani im Ermittlungsverfahren von Franz Stangl, Partner der Münchner Kanzlei Isarpatent, vertreten. Fossil verließ sich auf ihren in der Schweiz ansässigen EMEA-General Counsel Florian Stalder.