Die Auseinandersetzung zwischen zwei Erben des Architekten der Frankfurter Großmarkthalle und der Europäischen Zentralbank (EZB) soll auf europäischer Ebene entschieden werden. Das Landgericht Frankfurt beschloss Ende August, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH in Luxemburg vorzulegen. Grund dafür ist, dass für Rechtsstreite der Bank grundsätzlich das europäische Gericht und nicht die nationale Gerichtsbarkeit zuständig sei. Darüber soll der EuGH nun selbst entscheiden. Der Streit geht um Urheberrechte der Erben.
Der 1957 verstorbene Architekt und Stadtbaudirektor Prof. Dr. Martin Elsässer hatte die Großmarkthalle seinerzeit entworfen. Die EZB will den Bau in ihren rund eine halbe Milliarde schweren Neubau integrieren und baulich verändern. Dem stellen sich die Tochter und die Schwiegertochter von Elsässer entgegen. Die Bauplanung wird trotz des Streits weitergehen.
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