In Leipzig anhängig ist nunmehr nur noch eine Klage der KWL gegen die LBBW. Jedoch muss der Prozessbeginn aufgrund eines Übermittlungsfehlers neu terminiert werden. Der Streitwert im KWL-Verfahren sank von knapp 300 Millionen auf nun 76 Millionen Euro. Die KWL muss für die Prozesskosten aufkommen.
Im Zentrum der Verfahren stehen Kreditgeschäfte der KWL mit sogenannten Credit Debt Obligations (CDO), die die frühere Geschäftsführung mit der UBS, LBBW und Depfa 2006 abgeschlossen hatte. Anfang 2010 hatte die UBS Klage bei London High Court of Justice eingelegt, mit der sie den Ausfall von zwei CDO-Papieren geltend machte. Die KWL hatte ihrerseits kurz zuvor eine Feststellungsklage beim Landgericht Leipzig eingereicht. Auch LBBW und Depfa machten in der Folge Forderungen in Höhe von 76 und 80 Millionen Euro geltend. Zudem sprachen sich alle drei Banken gegen den Gerichtsstand Leipzig aus, während die KWL in England eine Zuständigkeitsrüge erhob. Im Oktober 2010 erklärte sich der London High Court of Justice schließlich für das international zuständige Gericht und wies die Rüge der KWL zurück (mehr…).
Hinsichtlich der Gerichtszuständigkeit gab es einen parallelen Fall zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und der JPMorgan Chase Bank. Auch hier ging es um Finanzgeschäfte, die von BVG-Organen außerhalb ihrer eigentlichen Befugnis abgeschlossen worden waren. In diesem Fall entschied der EuGH nun, dass es bei einer streitigen Gerichtszuständigkeit alleine auf eine vertraglich vereinbarte Gerichtsstandklausel ankomme. Falls eine solche Klausel existiere, spiele für den Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens keine Rolle. Mit dieser Entscheidung sah sich das Londoner High Court of Justice in seiner Entscheidung in Sachen KWL vom Oktober 2010 bestätigt. Nach entsprechenden Hinweis der Leipziger Richter nahm die KWL ihre Klagen gegen die UBS und die Depfa in Leipzig zurück und muss die Prozesskosten tragen.
Wie mehrere Medien berichten, unterlief der KWL hinsichtlich der Klagerücknahme ein Übermittlungsfehler. Denn fälschlicherweise erhielt das Leipziger Landgericht eine Erklärung, wonach sich die Klagerücknahme im Hinblick auf das EuGH-Urteil auch auf die LBBW beziehe. Diese hatte jedoch im Februar erklärt, der Zuständigkeit von Leipzig zuzustimmen. Ein erster Verfahrenstermin am 27. September konnte so nicht mehr eingehalten werden. Mit einem neuen Termin wird nicht vor Oktober gerechnet.
Vertreter KWL
Noerr (München): Christian Stempfle (Federführung; Dispute Resolution), Detlev Strässer (Corporate Litigation), Dr. Christian Pelz (Wirtschaftsstrafrecht), Robert Matthes (Öffentliches Wirtschaftsrecht; Dresden); Associates: Christine Volohonsky (Dispute Resolution), Martin Schorn (Wirtschaftsstrafrecht)
Vertreter UBS (London Branch) und UBS Global Asset Management (UK)
Mayer Brown (Frankfurt): Dr. Mark Hilgard (Federführung), Dr. Jan Kraayvanger, Ian McDonald, David Allen (beide London; alle Dispute Resolution)
Vertreter LBBW
Baker & McKenzie (Frankfurt): Dr. Mathias Wittinghofer (Federführung; Dispute Resolution), Nikolaus Reinhuber (Gesellschaftsrecht)
Vertreter Depfa
Hengeler Mueller (Frankfurt): Dr. Markus Meier (Dispute Resolution) – aus dem Markt bekannt
Landgericht Leipzig, 7. Zivilkammer
Sixtus Ecker (Vorsitzender Richter)
Hintegrund: Die Parteien und deren Prozessvertreter sind seit Klageerhebung unverändert (mehr…). Noerr-Partner Stempfle hat eine enge Mandatsbeziehung zur KWL und trat in den Strafverfahren gegen den ehemaligen KWL-Geschäftsführer Klaus Heininger und zwei mitangeklagte Finanzvermittler als Zeuge auf (mehr…). Es ist bekannt, dass der Münchner Partner im ähnlich gelagerten Verfahren BVG gegen JP Morgan die Interessen der Verkehrsgesellschaft wahrgenommen hat. JP Morgan wurde in dem EuGH-Verfahren von Linklaters-Partner Klaus Saffenreuther vertreten.
Aus verschiedenen Büros heraus betreut Mayer Brown die UBS. An das konkrete Mandat kam die Litigation-Praxis allerdings erst, nachdem die ursprünglliche Prozessvertreterin Allen & Overy es auf Interessenskonflikten abgegeben hatte.