Nun müssen sich der Konzern und die Behörde erneut an den Verhandlungstisch setzen. Wäre es nach dem Willen der Landeskartellbehörde gegangen, hätte EnBW Rückzahlungen von 160 Millionen Euro an seine Kunden leisten müssen. Die Wettbewerbshüter hatten nach langen Verhandlungen mit dem Wasserversorger Anfang September 2014 eine Preismissbrauchsverfügung erlassen – Stein des Anstoßes war eine Preiserhöhung um 9,3 Prozent im August 2012. EnBW sollte rückwirkend bis ins Jahr 2007 zu viel gezahlte Beiträge erstatten.
Gegen diese Verfügung legte EnBW Beschwerde beim OLG Stuttgart ein und beantragte zudem, den Sofortvollzug der Preissenkung zu stoppen – mit Erfolg. Der Kartellsenat gab dem Antrag statt, der Wasserpreis muss zunächst nicht gesenkt werden. Jede Partei kann die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen, das Gericht empfahl jedoch einen gütlichen Vergleich.
Die Methoden, die das Landeskartellamt angewendet hatte, gerieten ihm zum Nachteil: Die Wettbewerbshüter wollten die zu hohen Preise von EnBW anhand der Preiskalkulation und einzelner Kostenposten belegen. Dies ist eine Methode, die keine andere Kartellbehörde angewendet, die der BHG allerdings grundsätzlich billigt. Weiterhin nutzte das Landeskartellamt das Vergleichsmarktkonzept. Doch auch hier übte das OLG Kritik. Die Kartellbehörde hatte drei kleine ländliche Versorger (Stadtwerke Bad Säckingen, Bietigheim-Bissingen und Schramberg) und nicht etwa Unternehmen in drei Großstädten als Vergleichsmaßstab herangezogen.
Weitere Bewegung in das Thema Wasserpreise bringt demnächst eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof, denn es ist nicht die erste Schlappe für die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg. Auch im Wasserpreisverfahren gegen die Stadt Calw hatte das OLG Stuttgart im September 2013 die Missbrauchsverfügung gegen den Versorger Energie Calw als rechtswidrig aufgehoben, weil es die Methode der Preiskalkulation als unzulässig ansah. Dieser Sieg vor Gericht war der erste eines Wasserversorgers gegen eine kartellbehördliche Preissenkungsverfügung. Im Juli wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen – die Kartellbehörde hatte gegen den Entscheid des OLG Stuttgart Beschwerde eingelegt.
Vertreter EnBW
Oppenländer (Stuttgart): Dr. Andreas Hahn, Associate: Dr. Florian Schmidt-Volkmar
Inhouse (Karlsruhe): Hans-Jürgen Hertel
Vertreter Energiekartellbehörde Baden-Württemberg:
Inhouse (Stuttgart): Thomas Freiherr von Fritsch (Behördenleitung), Eva Schüle
Beigeladener Bundeskartellamt:
Inhouse (Bonn): Jörg Nothdurft (Leitung Prozessabteilung)
Kartellsenat Oberlandesgericht Stuttgart:
Gerhard Ruf (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Oppenländer steht in beiden baden-württembergischen Wasserpreisverfahren an der Seite der jeweiligen Wasserversorger. Die Stuttgarter Anwälte vertreten sowohl den Stuttgarter Energieversorger EnBW als auch Energie Calw im Wasserstreitverfahren. Die Landeskartellbehörde vertritt sich selbst.