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Haribo gewinnt mit CBH Streit um Yoghurt-Gums

Der Bonner Süßartikelhersteller Haribo darf weiterhin Süßigkeiten mit der Bezeichnung 'Yoghurt-Gums' anbieten und verkaufen. Das Hamburger Oberlandesgericht wies Ende vergangener Woche eine Berufung des Konkurrenten Katjes zurück, der schon Anfang 2007 beim Landgericht Hamburg mit einer Klage auf Unterlassung und Schadensersatz gescheitert war. Katjes beharrt auf dem Markenschutz für 'Yoghurt-Gums' und einer exklusiven Nutzung, Haribo hingegen hatte 'Yoghurt-Gum' als Schriftzug auf den Verpackungen seiner 'Jogi-Bussis' verwendet.

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Nach Ansicht des Hamburger Richter lässt sich der Ausdruck ‚Yoghurt Gums‘ aber keinem bestimmten Hersteller zuordnen. Haribo verwende den Begriff auf seinen Verpackungen zudem nur als eine zusätzliche Ergänzung zu dem Produktnamen „Jogi Bussi“, so dass keine Verwechslungsgefahr bestehe.

Das OLG hat eine Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung ist allerdings eine Beschwerde vor dem BGH möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich: Aufgrund der großen wirtschaftlichen Bedeutung des Yoghurt-Gum-Produkts für Katjes spricht vieles für ein Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung.

Vertreter Katjes

FREHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER (Düsseldorf): Dr. Andrea Lensing-Kramer; Associate: Petra Fleer

Vertreter Haribo

CBH CORNELIUS BARTENBACH HAESEMANN & PARTNER (Köln): Dr. Ingo Jung; Associate: Heidi Förster

OLG Hamburg, 3. Zivilsenat

Axel Gärtner (Vorsitzender Richter)

Die juristische Auseinandersetzungen zwischen den rheinischen Rivalen Katjes Fassin und Haribo sind vielfältig. Im Fall der ‚Yoghurt-Gums‘ gehen sie auf das Jahr 2004 zurück. Vor dem Landgericht Düsseldorf hatte seinerzeit Haribo gegen die Verwendung von ‚Yoghurt-Gums‘ als Marke geklagt, war aber unterlegen.

Schon damals vertrat Ingo Jung den Bonner Haribo-Konzern. Katjes hatte Heiko Tietz und Rolf Uecker mandatiert, damals bei Haarmann Hemmelrath in Düsseldorf, heute bei KPMG beziehungsweise Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Das Markenportfolio von Katjes betreut die Düsseldorfer IP-Kanzlei Reimann Osterrieth Köhler Haft. Berichten zufolge waren im Hamburger Prozess bereits Anwälte von Krohn Rechtsanwälte und Heuking Kühn involviert, bevor Freshfields-Partnerin Lensing-Kramer an Bord geholt wurde.

Erstmals veröffentlicht auf www.juve.de am 30. Januar 2009

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