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Nachdem der Vorsitzende Richter Erfried Schüttpelz bei der mündlichen Verhandlung Bedenken bezüglich des Vorgehens von Pro Rauchfrei erkennen ließ, zog der Verein seinen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Automatenbetreiber Tobaccoland zurück. Vereinsvorstand Stephan Weinberger sprach danach von „Formalitäten“, um die es sich leider gedreht habe (Az. I-20 UKl 2/24). Er zeigte sich aber zuversichtlich, in einem folgenden Hauptsacheverfahren Recht zu bekommen – hierzu werde man in den nächsten Monaten eine Klage einreichen.