E-Zigaretten und Liquids können in Österreich weiter frei verkauft werden. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Wien (VfGH) entschieden und das geplante Verkaufsmonopol in Trafiken für verfassungswidrig erklärt. Eine entsprechende Änderung des Tabakmonopolgesetzes hob er auf (Az. G 118/2015-25, G 131/2015-23, G 204/2015-19).
Das Gesetz sah vor, dass ab Oktober E- Zigaretten und Liquids nur noch in Trafiken verkauft werden dürfen.
Der VfGH entschied aber, dass die von der Regierung angegebenen Argumente des Gesundheits- und Jugendschutzes nicht so stichhaltig seien, dass damit der im Gesetzesentwurf vorgesehene schwere Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung gerechtfertigt werden könnte.
Der VfGH hatte die drei Individualanträge von Thomas Baburek, E-Zigarettenhändler in Hirtenberg und Obmann des Vereins der Fachhändler zur Förderung elektrischer Dampfgeräte (VFFED), eines weiteren VFFED-Vereinsmitglieds und der Fink-Brot Bäckerei und Konditorei R. Koch als Betreiberin der ,Dampferhütte‘, einer Verkaufsstelle von E-Zigaretten, Liquids und Zubehör zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Die E- Zigaretten-Händler hatten die Gesetzesnovelle scharf kritisiert und um ihre wirtschaftliche Zukunft gebangt. Ihrer Ansicht nach ist die elektrische Form der Zigaretten mit herkömmlichen Tabakzigaretten nicht vergleichbar. Die Funktionsweise sei grundlegend verschieden, einige Liquids würden zudem gar kein Nikotin beinhalten. Sie argumentierten, die Monopolisierung des Verkaufsweges verletze den Gleichheitsgrundsatz, weil es unsachlich sei, hier keinen Unterschied zu machen.
Vertreter Thomas Barburek/weiteres VFFED-Mitglied
Oberhammer (Wien): Kamen Sirakov; Associate: Petra Pardatscher
Vertreter Fink-Brot Bäckerei und Konditorei R. Koch
Telos Winalek Wutte-Lang Nikodem Weinzinger (Wien): Dr. Thomas Nikodem
Bundesregierung Österreich
Inhouse (Bundesministerium für Finanzen; Wien): Dr. Roland Grabner (Leiter der Abteilung für Umweltabgaben und Verbrauchsteuern)
Inhouse (Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes; Wien): Dr. Franz Koppensteiner
Inhouse (Bundesministerium für Gesundheit; Wien): Dr. Franz Pietsch (Leiter Rechts- und Fachangelegenheiten Tabak, Alkohol und substanzungebundene Süchte sowie Internationale Suchtangelegenheiten/Ombudsstelle für Nichtraucherschutz)
VfGH, Wien
Dr. Gerhart Holzinger (Präsident; Vorsitzender Richter), Dr. Brigitte Bierlein (Vizepräsidentin)
Hintergrund: Die Kanzlei Oberhammer kam über die Mandantin Josef Gross in das Verfahren, die die Kanzlei umfassend berät. Sie betreibt in Wien eine sogenannte Dampfbar und war maßgeblich an der Gründung des VFFED beteiligt. Stellvertretend für den Verein stellten dann zwei Mitglieder Individualanträge. Im Öffentlichen Recht ist Oberhammer breit aufgestellt. Im Markt bekannt ist sie in diesen Themen jedoch vor allem für ihre Erfahrung im Fremdenrecht, vielfach in Verbindung mit Arbeitsrecht.
Auch die Kanzlei Telos betreut ihre Mandantin seit vielen Jahren umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten, auch schon zu Zeiten, als sie noch eine Bäckerei betrieb.
Soweit bekannt, hat nikoBlue mit Lansky Ganzger + Partner ebenfalls einen Individualantrag gegen das Gesetz eingebracht. Federführend tätig ist hier of Counsel und Universitätsprofessor Dr. Dr. Heinz Mayer. Dieser Antrag war jedoch nicht Gegenstand der heutigen Entscheidung. JUVE-Informationen zufolge wurde er später eingereicht. Es gilt als wahrscheinlich, dass das Verfahren nun eingestellt wird.