Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Januar entscheiden, dass die Deutsche Telekom AG rückwirkend Entgelte für Netzzugangsleistungen erheben kann. Damit hat der Ex-Monopolist in einer lange umkämpften Grundsatzfrage in letzter Instanz einen Erfolg erzielt.Das Gericht erklärte die Verwendung einer Vertragsklausel für zulässig, in der die Telekom verlangt, dass Wettbewerber, die Netzzugangsleistungen von ihr erhalten, für diese bereits ab Ergehen der Entgeltgenehmigung zahlen müssen. In einem weiteren Punkt wurde die Klage jedoch abgewiesen. Hier hatte sich die Telekom gegen einen Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gewandt, der sie zur Leistung bereits vor der erlassenen Entgeltgenehmigung verpflichtet. Das Gericht verpflichtete die Deutsche Telekom somit zur sofortigen Gewährung des Netzzugangs.
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