Türkische Steueraffäre

GfK verklagt Ex-Vorstände auf Schadensersatz

Der Marktforschungskonzern GfK streitet sich mit zwei früheren Vorstandsmitgliedern über die Spätfolgen einer Steueraffäre in der Türkei. Das Unternehmen wirft dem früheren Vorstandschef Prof. Dr. Klaus Wübbenhorst und Ex-Finanzchef Christian Weller von Ahlefeld vor, ihre gesetzlichen Aufsichts- und Sorgfaltspflichten verletzt zu haben – und fordert daher dem Vernehmen nach vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth rund 25 Millionen Euro Schadensersatz.

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Krämer_Lutz
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Wübbenhorst gehörte dem Vorstand des Unternehmens von 1992 bis 2011 an, seit 1998 als Vorsitzender. Weller von Ahlefeld war von 2005 bis 2009 im Vorstand für Finanzen und Kontrollsysteme zuständig. Im Zentrum des Streits stehen Vorgänge bei der türkischen GfK-Tochtergesellschaft Araştırma Hizmetleri. Dort sollen vom lokalen Management über Jahre hinweg Steuern und Sozialabgaben hinterzogen worden sein.

Freiwillige Selbstanzeige in der Türkei

Bereits Anfang 2013 informierte das Unternehmen darüber in einer Ad-hoc-Mitteilung. Man habe freiwillig Selbstanzeige bei den türkischen Behörden erstattet und 21 Millionen Euro als erwartete Kosten der Steueraffäre zurückgestellt. „Außerdem werden mögliche straf- oder zivilrechtliche Schritte gegen das ehemalige türkische Management und weitere Personen geprüft“, hieß es dort.

Dass zu den „weiteren Personen“ auch die beiden früheren Vorstandsmitglieder Wübbenhorst und Weller von Ahlefeld gehören, wurde erst in dieser Woche bekannt. „Auf der Grundlage der umfangreichen externen und internen Untersuchungen ist der Aufsichtsrat gezwungen, Schadensersatz für die Schäden geltend zu machen, die dem Unternehmen durch die beklagten ehemaligen Vorstandsmitglieder entstanden sind“, wird Aufsichtsratschef Dr. Arno Mahlert in einer Mitteilung des Unternehmens zitiert.

Lang_Gerhard
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Wübbenhorst war nicht nur GfK-Vorstandschef, sondern er stand auch an der Spitze des Verwaltungsrats der türkischen Tochter. Die türkischen Finanzbehörden fordern nicht nur eine Nachzahlung der entgangenen Steuern, sondern auch eine hohe Strafzahlung. Das Strafverfahren in der Türkei gegen die früheren GfK-Manager läuft noch.

Verfahren läuft bereits seit 2014

Bereits seit 2014 läuft vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Verfahren gegen Wübbenhorst und Weller von Ahlefeld. Dass das Unternehmen den Vorgang jetzt öffentlich macht, wird mit Medienanfragen begründet. Kenner der Materie gehen davon aus, dass mit dem Schritt zudem Druck erzeugt werden soll – denn parallel zu dem Prozess, bei dem sich die Parteien in einer ersten Verhandlung nicht einigen konnten, laufen außergerichtliche Vergleichsgespräche zwischen GfK und der Manager-Haftpflichtversicherung von Wübbenhorst und Weller von Ahlefeld. 

Vertreter GfK
Inhouse (Nürnberg): Roland Fürst (Chief Legal and Compliance Officer)
White & Case: Christian Wirth (Litigation/Versicherungsrecht; Berlin), Dr. Lutz Krämer (Kapitalmarktrecht; Frankfurt)
YükselKarkınKüçük (Istanbul): nicht bekannt

Berater GfK-Verein (Hauptgesellschafter der GfK): 
Gleiss Lutz (Stuttgart): Prof. Dr. Michael  Arnold, Dr. Christian Cascante; Associates: Dr. Matthias Gärtner, Dr. Marc Seeger (Düsseldorf; alle Gesellschaftsrecht)

Vertreter Klaus Wübbenhorst
Hengeler Mueller (München): Dr. Gerhard Lang; Associate: Dr. Christian Stretz

Vertreter Christian Weller von Ahlefeld
Noerr (Düsseldorf): Dr. Oliver Sieg

Landgericht Nürnberg-Fürth, 2. Kammer für Handelssachen
Dr. Werner Meyer (Vorsitzender Richter)

Sieg_Oliver
Sieg_Oliver

Hintergrund: Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt.

White & Case unterhält seit Jahren enge Beziehungen zur GfK. Krämer ist Stammberater im Gesellschaftsrecht und begleitet die Hauptversammlungen. Gemeinsam mit Wirth und dem Frankfurter Partner Dr. Alexander Kiefner berät er das Management zudem laufend strategisch. Erst vor wenigen Monaten sind die Beziehungen zwischen Kanzlei und Unternehmen noch enger geworden: Corporate-Partner Dr. Markus Althoff wechselte aus dem Hamburger White & Case-Büro zu GfK und übernahm dort den Posten des General Counsel für Europa und Asien.

Hengeler-Partner Lang sowie Noerr-Partner Sieg sind renommierte Gesellschaftsrechtler, die sehr erfahren mit Organhaftungsthemen sind. Sieg vertrat etwa den D&O-Versicherer Liberty bei einem Vergleich mit dem Freistaat Sachsen, nachdem die SachsenLB ab 2007 durch verlustreiche Verbriefungsgeschäfte in den Strudel der amerikanischen Hypothekenmarktkrise geraten war. Zudem begleitete er etwa Manager des Energiekonzerns EnBW und der Ärzte- und Apothekerbank in D&O-Prozessen. 

Hengeler-Partner Lang beriet zudem 2008 die Umwandlung der GfK in eine Europäische Gesellschaft (SE). Damals war sein heutiger Einzelmandant Wübbenhorst noch Vorstandschef. Für Hengeler war es seinerzeit die erste SE-Umwandlung, die sie vollständig bis zur Eintragung begleitete.

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