RWE Energy darf nicht wie geplant 76,88 Prozent der Anteile an der Saar Ferngas übernehmen. Das Bundeskartellamt hat die Transaktion verboten, weil das Unternehmen nach seiner Ansicht ansonsten eine marktbeherrschende Stellung erhielte. Verschiedene Zusagen der Beteiligten, um die Ende 2006 geäußerten wettbewerblichen Bedenken zu zerstreuen, konnten das Amt am Ende nicht umstimmen.
Zu dem Verfahren hatten sich die Energieanbieter Electrabel Deutschland, EnBW, Technische Werke Ludwigshafen, VNG Verbundnetz Gas, Stadtwerke Saarbrücken, MVV Energie sowie die Berliner Gasag beiladen lassen.
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