Infraserv hatte 2008 vom Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung für die Anlage nach einer sogenannten FFH-Vorprüfung zur Verträglichkeit für Fauna und Flora erhalten. Der BUND sah aber wegen der Stickstoffdioxid-Werte eine Gefährdung für die benachbarten Schutzgebiete. Der Verband klagte, hatte 2009 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel aber das Nachsehen. Die Revision gegen beim Bundesverwaltungsgericht war dann im Herbst 2011 erfolgreich, sodass der Rechtsstreit wieder offen war. Vor dem VGH Kassel sollte erneut verhandelt werden. Grund für diese Wende war, dass der BUND noch im Mai 2011 vor dem Europäischen Gerichtshof in einem anderen Fall gegen den Energieversorger Trianel erreichte, dass das Verbandsklagerecht wesentlich erweitert wurde.
Zur erneuten Verhandlung vor dem VGH Kassel kam es diese Woche allerdings nicht, weil sich Infraserv und der BUND außergerichtlich geeinigt haben. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte ohnehin im Juli eine Verringerung des Schadstoffausstoßes festgesetzt und einen formalen Mangel im Naturschutzrecht behoben. Zudem sah der BUND keine rechtliche Möglichkeit mehr, die Müllverbrennungsanlage stilllegen zu können. Ein Angriffspunkt wäre aber weiter die FFH-Vorprüfung gewesen. So soll die Frage aufgekommen sein, ob nicht eine tiefergehende Verträglichkeitsprüfung notwendig gewesen wäre.
Infraserv zufolge ging der BUND schließlich mit dem Ziel eines Vergleichs auf das Regierungspräsidium und Infraserv zu. Der BUND hat im Rahmen des Vergleichs auf sämtliche Rechtsmittel gegen die Genehmigung verzichtet. Damit ist die Genehmigung für die Ersatzbrennstoff-Anlage endgültig rechtskräftig. Zudem einigten sich das Regierungspräsidium, Infraserv und BUND darauf, dass die Gerichtskosten gedrittelt werden.
Vertreter Infraserv
CMS Hasche Sigle (Stuttgart): Dr. Dirk Rodewoldt (Federführung Projektverträge/Umweltrecht), Dr. Martin Bell (Gesamtkoordination), Dr. Marc Riede (Finanzierung), Klaus Jäger (Gesellschaftsrecht), Martin Krause (Bauverträge), Dr. Thomas Link (Steuern); Associates: Dr. Ursula Steinkemper, Beate Engin (beide Umweltrecht)
Inhouse (Frankfurt): Dr. Detlev Brodkorb – aus dem Markt bekannt
Vertreter BUND
Knöbel & Kollegen (Biebesheim): Thomas Rahner
Philipp-Gerlach Teßmer (Frankfurt): Dirk Teßmer – aus dem Markt bekannt
Vertreter Regierungspräsidium
Inhouse (Darmstadt): Dr. Thomas Ormond (Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt) – aus dem Markt bekannt
VGH Kassel, 9. Senat
Monika Thürmer
Hintergrund: CMS betreut das Projekt seit Anbeginn, was auch die gesellschaftsrechtliche Strukturierung, Finanzierung und die Bauverträge mit umfasst. Aufseiten des BUND führte das Mandat Rahner, der frühere Bürgermeister der Gemeinde Biebesheim. Auch Teßmer von Philipp-Gerlach war zwischenzeitlich aufseiten des BUND tätig.
Teßmer ist regelmäßig für Umweltverbände wie NABU und BUND tätig und hatte auch für den BUND die vielbeachtete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erstritten, mit der die Verbandsklagerechte erweitert wurden. Seither erwarteten Umweltrechtsexperten, dass sich Unternehmen deutlich öfter auf Vergleiche mit den Naturschutzverbänden einlassen müssen, um Projekte umsetzen zu können.