Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem wegweisenden Urteil die Anforderungen für den Nachweis geschlechtsspezifischer Entgeltdiskriminierung konkretisiert (Az. 8 AZR 300/24). Laut dem 8. Senat genügt es für eine Vermutung der Benachteiligung, wenn eine Arbeitnehmerin darlegt, dass ihr Arbeitgeber einem männlichen Kollegen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein höheres Entgelt zahlt. Eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ für eine geschlechtsbedingte Benachteiligung sei nicht erforderlich, so die Erfurter Richter.