Juve Plus Bundesarbeitsgericht

Ungewöhnliche Allianz erstreitet Equal-Pay-Urteil gegen Daimler Truck

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtslage bei Klagen wegen geschlechtsspezifischer Entgeltbenachteiligung präzisiert. Arbeitnehmerinnen können sich künftig einfacher auf einzelne männliche Kollegen als Vergleichspersonen berufen. Das Urteil ist ein Erfolg für den Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte – und die Stuttgarter Kanzlei Kasper Knacke.

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem wegweisenden Urteil die Anforderungen für den Nachweis geschlechtsspezifischer Entgeltdiskriminierung konkretisiert (Az. 8 AZR 300/24). Laut dem 8. Senat genügt es für eine Vermutung der Benachteiligung, wenn eine Arbeitnehmerin darlegt, dass ihr Arbeitgeber einem männlichen Kollegen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein höheres Entgelt zahlt. Eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ für eine geschlechtsbedingte Benachteiligung sei nicht erforderlich, so die Erfurter Richter.

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