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Seit drei Jahren streitet sich die Asklepios-Klinik Sankt Augustin mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dessen Universitätsklinikum Bonn. Vergangene Woche hat das Landgericht Bonn entschieden (Az. 1 O 425/19). Die Asklepios Kliniken als Betreibergesellschaft der Kinderklinik hatte auf Feststellung geklagt, dass das Land und die Uniklinik ihr wegen eines vom Land geförderten Eltern-Kind-Zentrums zum Schadensersatz verpflichtet seien.