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Urheberrecht beschränkt Fotografen

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Urheberrechtlich geschützte Bauwerke dürfen zu gewerblichen Zwecken nur von allgemein zugänglichen Orten fotografiert werden. Vertreter Friedensreich Hundertwasser bzw. Hundertwasser-Stiftung: CMS Hasche Sigle (München): Peter Endres (I. und II. Instanz) --- Cornelie von Gierke (III. Instanz)

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Vertreter Metro: Derr Goedecke Harder (München): Peter C. Derr (I. und II. Instanz) —

Götz Jordan (III. Instanz)

Mit dieser Konkretisierung der so genannten Panoramafreiheit gab der BGH dem Künstler Friedensreich Hundertwasser und der Hundertwasser-Stiftung Recht. Diese hatten das Großhandelsunternehmen Metro verklagt, das einen Kunstdruck des Hundertwasser-Hauses in Wien als Poster verkauft hatte. Der Fotograf hatte das Gebäude nicht von der Straße, sondern von einer gegenüberliegenden Privatwohnung aufgenommen, zu der er sich Zugang verschafft hatte. So erreichte der Fotograf eine erhöhte Perspektive – ähnlich der eines hochwertigen Kunstdrucks von Hundertwasser selbst. Nach dem Urteil des BGH fällt eine Privatwohnung nicht unter die Panoramafreiheit, nach der Gebäude und andere bleibende Werke von Wegen, Straßen und Plätzen auch ohne Zustimmung des Urhebers aufgenommen und vertrieben werden dürfen.

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