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Urheberrechtsabgaben auf PCs bestätigt

Die von der VG Wort verlangte Urheberrechtsabgabe auf PCs in Höhe von zwölf Euro ist rechtens. Damit hat das OLG München im Dezember 2005 ein Urteil des LG München I bestätigt, allerdings den vorher zugesprochenen Zinsanspruch der VG Wort abgewiesen. Die Verwertungsgesellschaft hatte den PC-Hersteller Fujitsu Siemens stellvertretend für die PC-Branche auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe auf PCs und Notebooks verklagt. Damit soll ein Ausgleich für erlaubte Kopien von Texten an Autoren geschaffen werden, die von der VG Wort vertreten werden. Ursprünglich hatte die Klägerin eine Abgabe in Höhe von 30 Euro verlangt.

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Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen, Fujitsu Siemens hat bereits angekündigt, voraussichtlich Rechtsmittel einzulegen. Sollte der BGH das Urteil bestätigen, muss die PC-Branche rückwirkend für jeden seit Anfang 2001 verkauften PC Abgaben zahlen. Deutschland wäre damit das einzige EU-Land mit einer pauschalen Urheberabgabe auf PCs.

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