Juve Plus Urheberrechtsverletzung

Musikband Kraftwerk siegt vor BGH mit Schlarmann von Geyso

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Die Übernahme einer Tonsequenz für eigene Zwecke ist urheberrechtsverletzend. Mit dieser Entscheidung präzisierte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Zulässigkeit des Samplings in der Musik. Geklagt hatten Mitglieder der Band Kraftwerk gegen Musikproduzent Moses Pelham. Über insgesamt acht Jahre zog sich der Rechtsstreit hin.

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Ulrike Hundt-Neumann
Ulrike Hundt-Neumann

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