Juve Plus Schuss auf Frankfurter Anwalt

Urteil gegen Alexander Falk ist rechtskräftig

Das letzte Wort im Prozess gegen den Hamburger Internetunternehmer Alexander Falk ist gesprochen: Der BGH lehnte heute einen Revisionsantrag ab (Az. 2 StR 142/21). Falk muss also für viereinhalb Jahre hinter Gitter wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung. 22 Monate davon saß er bereits in Untersuchungshaft ab.

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Die Überprüfung des Urteils ergab keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, so der BGH. Die Rechtsmittel blieben damit erfolglos, das Urteil ist rechtskräftig.

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