Zherdytzky, seinerzeit Vorstandsvorsitzender der Bank und Didenko, Gesellschafter von Horda, hatten nach Ansicht der Anklage hier über eine der beiden gehörende Gesellschaft einen Scheinvertrag geschlossen, so dass der Bank ein Schaden in Höhe der Kreditsumme entstanden sei. Dem schloss sich das Landgericht an. Der BGH jedoch sah nicht als erwiesen an, dass es sich um einen Scheinvertrag gehandelt hat. Er kritisierte, dass den Angeklagten nicht in ausreichendem Maß ermöglicht wurde, die behauptete Rückzahlung des Kredits zu belegen. Zudem muss das Landgericht prüfen, ob deutsches Strafrecht überhaupt anwendbar ist.
Vertreter Zherdynski und Didenko
@Bossi & Ziegert (München): Prof. Dr. Ulrich Ziegert
@Börner (Hannover): Bertram Börner (1. Instanz für Zherdynski)
BGH, 3. Strafsenat
Prof. Dr. Klaus Tolksdorf (Vorsitzender Richter), Walter Winkler, Wolfgang Pfister, Gerhard von Lienen, Erwin Hubert
Ziegert gilt auch in Wirtschaftssachen als einer der renommierten Revisionsrechtler in Deutschland. Börner wiederum ist seit langem als Strafverteidiger tätig, allerdings oft im allgemeinen Strafrecht. Öffentlich bekannt ist aber, dass er unter anderem den früheren Heros-Chef Karl-Heinz Weis vertritt.