Juve Plus Urteil zu Tabakwaren

Arnold Ruess-Mandantin darf Schock-Bilder verdecken

Die europäischen Vorschriften, auf denen die deutsche Tabakerzeugnis-Verordnung fußt, regelt nicht die Präsentation der Tabakwaren, sondern nur die Gestaltung der Zigarettenschachteln. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit die Unterlassungsklage von Verbraucherzentralen und -verbänden gegen den Tabakwarenhändler Dr. Eckert abgewiesen. Händler dürfen demnach die Warnhinweise und Schockbilder auf Zigarettenpackungen in ihren Regalen weiterhin mit Steckkarten abdecken.

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Ruess_Peter
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