Vergabestellen nehmen für die Durchführung von Vergabeverfahren häufig die Dienste externer Berater in Anspruch. Die Frage, in welchem Umfang externe Vergabeberater öffentliche Auftraggeber unterstützen dürfen und welche Tätigkeiten nur Juristen vorbehalten sind, drängte sich in den letzten Jahren immer wieder auf.
Konkret ging es um eine europaweite Ausschreibung der Autobahn GmbH des Bundes zur administrativen Begleitung zahlreicher Vergabeverfahren im Bundesfernstraßenbau. Zur organisatorischen Vorbereitung und Begleitung des Vergabeverfahrens beauftragte sie Deloitte Consulting. Darin sah die auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei Abante einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Die Kanzlei mahnte ab und beantragte anschließend eine einstweilige Verfügung. Das Landgericht Halle hatte dieser Sichtweise zunächst Ende 2025 entsprochen und eine einstweilige Verfügung erlassen (Az. 8 O 55/25).
Der 9. Zivilsenat des OLG Naumburg sah das anders. Die ausgeschriebenen Tätigkeiten seien überwiegend administrativ und damit keine Rechtsdienstleistung. Soweit doch Rechtsdienstleistungen erfasst sind, dürfen nichtanwaltliche Dienstleister diese als Nebenleistung erbringen (Az. 9 U 8/26). Nichtsdestotrotz bleibt es für Auftraggeber ein Risiko, auf solche Dienstleister zu setzen, da der Einzelfall entscheidet. Das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Halle läuft parallel weiter.
Berater Abante Rechtsanwälte
Abante (München): Dr. Christoph Kins; Associate: Claus Forchhammer (beide Vergabrecht)
Berater Autobahn GmbH des Bundes
Redeker Sellner Dahs (Leipzig): Dr. Thomas Stickler; Associates: Dr. Tassilo Schröck, Caroline Glasmacher (alle Vergaberecht; beide Berlin)
Wollenbecker (Halle): Raik Wollenbecker (Vergaberecht) – aus dem Markt bekannt
Oberlandesgericht Naumburg, 9. Zivilsenat
Astrid Bode (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Die Kanzlei Abante hat sich sowohl vor dem OLG Naumburg als auch bereits in der ersten Instanz selbst vertreten. In der Vergangenheit ging sie gegen eine Reihe von nichtanwaltlichen Dienstleistungen im Bereich von Vergabeverfahren vor.
Das Team von Redeker Sellner Dahs kam erst im Zuge des Berufungsverfahrens ins Mandat. Zuvor vertrat dem Vernehmen nach der Vergaberechtler Wollenbecker aus Halle die Autobahn GmbH. Die Redeker-Anwälte pflegen einen engen Kontakt mit der Mandantin, auch über das Vergaberecht hinaus – etwa im Vertrags- oder Verwaltungsrecht.