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Darf ein Unternehmen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es nicht umfassend Auskunft über eine frühere Kartellbeteiligung gibt? Diese Frage kann vor dem Hintergrund von Kartellschadensersatz-Prozessen sehr heikel sein für Kartellbeteiligte, die – wie Schienen- oder Lkw-Hersteller – viele öffentliche Auftraggeber haben. Die Antwort des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Ja, aber (Az. C-124/17). Zu erwarten ist, dass künftig darüber gestritten wird, ab wann eine Auskunft ausreichend ist.