Vertreter Rheinland-Pfalz: De Witt Müller-Wrede (Berlin): Siegfried de Witt (1. und 2. Instanz) — Prof. Dr. Kropshofer, Dr. Kropshofer, Spurzem, Dr. Uhlich, Schumacher (Koblenz): Prof. Dr. Birger Kropshofer (2. Instanz; vor Aufhebung Singularzulassung)
Als Betreiberin des Atomkraftwerkes Mülheim-Kärlich hatte RWE Power 1991 eine Schadensersatzklage in Milliardenhöhe gegen das Land Rheinland-Pfalz erhoben. Der Grund waren fehlerhafte Teilgenehmigungen aus dem Jahr 1975, die 1988 nach nur 13 Monaten Probebetrieb zur Stilllegung des Kernkraftwerkes führten.
Während LG und OLG der Klage teilweise stattgegeben hatten, verwies der BGH die Sache 1996 zurück an das OLG Koblenz. Im so genannten Atomkonsens von 2000 einigten sich beide Seiten dann bereits grundsätzlich. Die Essener erklärten sich bereit, ihre Schadensersatzansprüche über 3,6 Milliarden Euro zurückzustellen, um im Gegenzug mehr Strom in anderen Atommeilern produzieren zu dürfen.
Offen war bei dem Konsens jedoch geblieben, wer die aufgelaufenen Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Nach dem Vergleich muss nun RWE sowohl die eigenen als auch die Anwaltskosten des Landes von insgesamt angeblich 34 Millionen Euro bezahlen. Dem Land bliebe theoretisch noch die Zahlung der eigenen Gerichtskosten von 7,9 Millionen Euro, von denen es jedoch nach dem Gesetz befreit ist.
Die beiden Kanzleien Kümmerlein, Simon & Partner und De Witt Müller-Wrede begleiteten ihre Mandanten durch alle Instanzen maßgeblich. In der Branche erreichte das Verfahren hauptsächlich durch die Höhe der angefallenen Anwaltskosten besonderes Aufsehen.