Der Musterkläger hatte behauptet, dass Schrempp nicht erst im Juli, sondern bereits im Mai 2005 erklärt habe, sein Amt zum Jahresende niederzulegen. Diese Insidertatsache hätte deshalb bereits im Mai veröffentlicht werden müssen, und nicht erst im Juli. Das Oberlandesgericht hatte zuvor dazu keinen Beweis erhoben. Das sei „verfahrensfehlerhaft“, so die BGH-Richter.
Die diesbezüglichen Auslegungen des OLG seien „rechtlich unhaltbar“. Der Senat hob daher den zugrundeliegenden Musterentscheid auf und wies die Sache zur Neuverhandlung an einen anderen Senat des OLG Stuttgart zurück.
Vertreter Kläger
Rotter (Grünwald): Klaus Rotter; Associate: Felix Weigend
von Plehwe & Schäfer (Karlsruhe): Dr. Thomas von Plehwe (BGH-Vertretung)
Vertreter Daimler
Shearman & Sterling (Düsseldorf): Georg Thoma; Associate: Dr. Marco Sustmann
Prof. Dr. Achim Krämer (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
BGH, II. Zivilsenat
Prof. Dr. Wulf Goette (Vorsitzender Richter)