Juve Plus

Veröffentlichungspflicht ausgeweitet

Autor/en
  • JUVE

Veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen können auch zukunftsbezogene Umstände sein, wenn die zugrundeliegenden Tatsachen hinreichend präzise und wahrscheinlich sind. Dafür reicht eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent. Das hat der Bundesgerichtshof im Kapitalanleger-Musterverfahren um das Ausscheiden von Jürgen Schrempp bei DaimlerChrysler (heute Daimler) beschlossen. In dem Verfahren geht es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Information zum Rücktritt von Schrempp hätte veröffentlicht werden müssen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Der Musterkläger hatte behauptet, dass Schrempp nicht erst im Juli, sondern bereits im Mai 2005 erklärt habe, sein Amt zum Jahresende niederzulegen. Diese Insidertatsache hätte deshalb bereits im Mai veröffentlicht werden müssen, und nicht erst im Juli. Das Oberlandesgericht hatte zuvor dazu keinen Beweis erhoben. Das sei „verfahrensfehlerhaft“, so die BGH-Richter.

Die diesbezüglichen Auslegungen des OLG seien „rechtlich unhaltbar“. Der Senat hob daher den zugrundeliegenden Musterentscheid auf und wies die Sache zur Neuverhandlung an einen anderen Senat des OLG Stuttgart zurück.

Vertreter Kläger

Rotter (Grünwald): Klaus Rotter; Associate: Felix Weigend

von Plehwe & Schäfer (Karlsruhe): Dr. Thomas von Plehwe (BGH-Vertretung)

Vertreter Daimler

Shearman & Sterling (Düsseldorf): Georg Thoma; Associate: Dr. Marco Sustmann

Prof. Dr. Achim Krämer (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

BGH, II. Zivilsenat

Prof. Dr. Wulf Goette (Vorsitzender Richter)

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de