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Vielmehr haben sie laut Staatsanwalt den überwiegenden Teil des Geldes auf Festgeldkonten bei Banken angelegt, so dass diese den Anlegern eine Art Garantie auf ihre Einlagen geben konnten. Damit entfiele die seinerzeit vorhandene steuerliche Möglichkeit, die Ausgaben sofort als Betriebsausgaben abzusetzen. Sollte dies im Prozess bewiesen werden, müssten viele Anleger mit Nachforderungen der Finanzämter in Millionenhöhe rechnen. (Jörn Poppelbaum)