BGH

Volkswagen gewinnt Markenrechtsstreit mit White & Case

Aktionen, bei denen Fahrzeuge und Dienstleistungen mit dem Wortbestandteil 'Volks' und einem Zusatz vertrieben werden, können die Markenrechte des Autobauers Volkswagen verletzen. Dies entscheid der Bundesgerichtshof am vergangenen Donnerstag und verwies den Markenrechtsprozess zurück an das Oberlandesgericht in München.

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Frederik Thiering
Frederik Thiering

Volkswagen besitzt die Gemeinschaftsmarke ‚Volkswagen‘, die für Fahrzeuge sowie deren Reparatur und Fahrzeugteile eingetragen ist. Diese Marke sahen die Wolfsburger verletzt durch Aktionen der Bild-Online-Tochter und der Werkstattkette ATU Autoteile Unger, die im Jahr 2009 als Kooperationspartner zwei Aktionen unter der Bezeichnung ‚Volks-Inspektion‘ und ‚Volks-Reifen‘ durchführten. ATU wurde in der Werbung dazu als ‚Volks-Werkstatt‘ bezeichnet. 

Im Frühjahr 2011 gab das Münchner Landgericht Volkswagen recht, das Oberlandesgericht wies die Klage allerdings ab und ließ auch keine Revision zum BGH zu. Die Karlsruher Richter gaben jedoch der Nichtzulassungsbeschwerde von VW statt und schlossen nun eine Markenverletzung durch die Aktionen nicht aus.

Bekannte oder sogar berühmte Marken verfügen über einen weiten Schutzbereich, so der BGH. Dies habe zur Folge, dass bei der Verwendung anderer Zeichen ein weiter Abstand zu der bekannten Marke eingehalten werden müsse. Die Marke werde bereits dann verletzt, wenn das Publikum bei den Aktionen von wirtschaftlichen oder organisatorischen Verbindungen zu VW ausgehe oder wenn diese Zeichenbenutzung die Unterscheidungskraft der bekannten Marke ‚Volkswagen‘ beeinträchtige. Das OLG München habe diesem weiten Schutzbereich bekannter Marken nicht ausreichend Rechnung getragen.

Vertreter Volkswagen
White & Case (Hamburg): Dr. Frederik Thiering (Markenrecht)
Engel & Rinkler (Karlsruhe): Axel Rinkler (BGH-Vertretung)

Vertreter Bild digital/ATU
Hertin (Berlin): Dr. Hermann-Josef Omsels, Dr. Tobias Boeckh (Patentanwalt)
Jordan & Hall (Karlsruhe): Dr. Reiner Hall (BGH-Vertretung)

Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter), Dr. Wolfgang Büscher, Günther Pokrant, Dr. Thomas Koch, Dr. Christian Löffler

Hintergrund: White & Case tritt seit vielen Jahren in markenrechtlichen Angelegenheiten an der Seite von Volkswagen auf. Auch die Berliner gemischte Kanzlei Hertin ist schon seit Langem für Bild digital tätig. Anfangs führte als Rechtsanwalt Christlieb Klages das Verfahren, nach seinem Ausscheiden Anfang 2012 übernahm Omsels die Prozessführung.

In dem jetzigen Verfahren übernahm Hertin auch die Vertretung von ATU, ansonsten ist der Werkstättenbetreiber im Marken- und Wettbewerbsrecht ein langjähriger Mandant von Osborne Clarke.

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