Deutschland feiert mit Inhouse-Juristen Teilerfolg vor EuGH
In dem Streit um das VW-Gesetz zeichnet sich eine klare Tendenz ab: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof empfahl heute, die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland abzuweisen. Damit würde das Land Niedersachsen ihr Vetorecht bei VW beibehalten und die Bundesregierung einer Strafe von mindestens 63 Millionen Euro entgehen.
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