VW kämpft mit Krause und Freshfields gegen nationale Bußgeldbescheide
Niemand darf wegen desselben Verhaltens zweimal bestraft werden – auch der VW-Konzern nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Vorlageverfahren aus Italien klargestellt (Az. C-27/22). Der deutsche Automobilhersteller wehrt sich dort gegen die Geldbuße der staatlichen Marktaufsichtsbehörde. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.
Fünf Millionen Euro Strafe soll VW in Italien für dort verkaufte Autos mit illegaler Abschalteinrichtungen zahlen. So will es die italienische Marktaufsichts- und Verbraucherschutzbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato.
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