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VW kämpft mit Krause und Freshfields gegen nationale Bußgeldbescheide

Niemand darf wegen desselben Verhaltens zweimal bestraft werden – auch der VW-Konzern nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Vorlageverfahren aus Italien klargestellt (Az. C-27/22). Der deutsche Automobilhersteller wehrt sich dort gegen die Geldbuße der staatlichen Marktaufsichtsbehörde. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.

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Fünf Millionen Euro Strafe soll VW in Italien für dort verkaufte Autos mit illegaler Abschalteinrichtungen zahlen. So will es die italienische Marktaufsichts- und Verbraucherschutzbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato.

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