Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 3 A 113/18). Die Klage sei im Wesentlichen erfolgreich, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Die Thermofenster in dem genehmigten Umfang seien unzulässig. Der Entscheidung ging eine mehrstündige mündliche Verhandlung voraus.
Neben der Berufung wurde auch eine Sprungrevision zugelassen. Mit einer Sprungrevision kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufungsinstanz übersprungen und direkt das Bundesverwaltungsgericht befasst werden.
Motorenschutz als Ausrede?
Umweltschützer und Autobauer streiten seit Jahren über das Thermofenster. Die Software verringert die Reinigung der Abgase etwa bei niedrigeren Temperaturen, sodass die Autos dann mehr Schadstoffe ausstoßen. Im konkreten Fall geht es um bestimmte Dieselversionen des VW Golf, die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2008 und 2009 genehmigt hat. 2016 billigte das KBA dann die temperaturabhängige Abgasrückführung in den Software-Updates. Auch im Anschluss an das Urteil sieht das KBA keinen Grund seine Auffassung zu ändern. Speziell das im vorliegenden Fall strittige Thermofenster erfülle die Voraussetzungen, teilt das KBA in einer Pressemitteilung mit.
Die Autohersteller argumentierten in den vergangenen Jahren, Abschalteinrichtungen seien notwendig, um den Motor zu schützen. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind Thermofenster nur unter ganz engen Voraussetzungen erlaubt, zum Beispiel, wenn konkrete Gefahren abgewehrt werden müssen. Nach Überzeugung der Richter war diese Voraussetzung im verhandelten Fall nicht gegeben.
VW: Verzicht auf Thermofenster „unverantwortlich“
Volkswagen betonte nach dem Urteil, dass bis zur rechtskräftigen Klärung weder behördliche Stilllegungen von Fahrzeugen noch Hardware-Nachrüstungen wegen des Thermofensters drohten. Ebenso bleiben nach Ansicht des Unternehmens zivilrechtliche Klagen, „die einen vermeintlichen Schadensersatzanspruch auf das Vorhandensein eines Thermofensters stützen, wie bisher erfolglos“.
Mit Blick auf den weiteren Umgang mit dem Urteil teilte das Unternehmen mit, es werde die schriftlichen Entscheidungsgründe des Gerichts abwarten und sorgfältig prüfen. Dann werde man über weitere Schritte entscheiden. „Unsere Einschätzung bleibt unverändert: Die temperaturabhängige Abgasrückführung in den hier betroffenen Fahrzeugen schützt vor unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfall.“ Aus Sicht des Herstellers wäre es unverantwortlich gewesen, Fahrzeuge mit solchen Risiken auf den Markt zu bringen.
Neue Arbeit für KBA
Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist die Entscheidung des VG Schleswig ein Erfolg. Das Verfahren ist eines von mehreren, das die DUH gegen rund 120 Bescheide des KBA angestrengt hat. Neben Volkswagen sind bereits Mercedes, Opel, Volvo und Peugeot betroffen. Auf Volkswagen entfallen rund 70 der 120 Bescheide.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte die DUH weitere Beschwerden anhängig machen. Denn die bislang angefochtenen Bescheide betreffen Typengenehmigungen, die das KBA selbst angestrengt hat. Seit einiger Zeit ist das KBA als sogenannte Marktüberwachungsbehörde für alle Hersteller zuständig, deren Autos in Deutschland fahren. Nach JUVE-Informationen bestätigte das Schleswiger Gericht diese Rolle des KBA. Damit dürften auch Hersteller wie Subaro, Mitsubishi und Fiat in den Fokus der DUH rücken.
Vertreter Deutsche Umwelthilfe
Geulen & Klinger (Berlin): Prof. Dr. Remo Klinger; Associate: Daniel Krebs (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht)
Vertreter Kraftfahrt-Bundesamt
Inhouse Recht (Flensburg): Frank Liebhart
Vertreter VW (Beigeladene)
Posser Spieth Wolfers & Partners (Berlin): Dr. Benedikt Wolfers, Dr. Burkard Wollenschläger; Associates: Dr. Lisa-Karen Mannefeld, Nils Schlenkhoff (alle Öffentliches Wirtschaftsrecht)
Inhouse Recht (Wolfsburg): Dr. Janett Fahrenholz (Leiterin Regulierung), Dr. Christof Austermann (Legal Counsel)
Verwaltungsgericht Schleswig, 3. Kammer
Uwe Karstens (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die Geschichte der Umwelthilfe ist eng mit der Arbeit von Klinger verbunden. Bereits 2013 erstritt Klinger für die Umwelthilfe eine Stärkung des Verbandsklagerechts. Auch dem Streit mit dem KBA ging die Frage nach der Zulässigkeit einer Klage gegen die produktspezifische Typengenehmigung voraus, die letztlich der EuGH Ende 2022 bestätigte (Az. C-873-19).
Für Volkswagen ist seit Beginn der Dieselmanipulationsaffäre Wolfers im Mandat. Der Partner der Berliner Regulierungs-Boutique Posser Spieth Wolfers hatte das Mandat als Freshfields-Partner angetreten und es dann mit in seine neue Einheit überführt. Für den Wolfsburger Konzern begleitet er mit seinem Team seitdem die öffentlich-rechtliche Aufarbeitung der Dieselaffäre weltweit, außer in den USA.
Bekannt ist, dass Prof. Dr. Thomas Mayen die Stellantis-Marke Opel gegenüber der DUH vertritt. Mercedes lässt sich in öffentlich-rechtlichen Regulierungsverfahren schon seit vielen Jahren von White & Case-Partner Dr. Norbert Wimmer vertreten. Wie Wolfers arbeitet auch er den Prozessvertretern in zivilrechtlichen Verfahren zu, in denen die Frage nach der Legalität von Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster Haftungsansprüche begründen können.