In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der ‚Dieselsenat‘ des Bundesgerichtshofes neue Leitplanken für die künftige Rechtsprechung in Dieselfällen eingezogen: Der Weg zum Schadensersatz wird für Kläger damit deutlich erleichtert. Allerdings stellt sich die Frage, ob die zur Debatte stehende Entschädigungshöhe Kläger und Klägerkanzleien wirklich zufriedenstellen wird.
Verbraucher, in deren Wagen eine unzulässige Abschalteinrichtung wie etwa ein sogenanntes Thermofenster zur Abgasreinigung verbaut wurde, sollen nun grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung haben.
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