Konkret hat der EuGH entschieden, dass Käufer von Kraftfahrzeugen deswegen Anspruch auf Schadensersatz haben können, weil die EU-Vorschriften zu Typengenehmigungen für Kraftfahrzeuge neben allgemeinen Rechtsgütern auch die Interessen des individuellen Käufers gegenüber dessen Hersteller schützten.
Verstoße ein Hersteller mit seiner eingebauten Abschalteinrichtung also gegen die einschlägige EU-Verordnung, können Käufer daraus unmittelbar Schäden geltend machen.
Die Entscheidung könnte große Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben. Denn beim Bundesgerichtshof (BGH) hatten Klägerinnen und Kläger bisher nur dann eine Chance auf Schadensersatz, wenn sie vom Hersteller bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Diese strengen Kriterien waren nur beim VW-Skandalmotor EA189 erfüllt. Dem EuGH genügt nun fahrlässiges Handeln.
Gerichte in Deutschland müssen diese Vorgaben nun umsetzen. Um das EuGH-Urteil abzuwarten, hatten Gerichte aller Instanzen massenhaft Dieselverfahren auf Eis gelegt, bei denen es auf diese Frage ankommt. Allein beim BGH sind im Moment mehr als 1.900 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden anhängig, die deutliche Mehrzahl war wegen des EuGH-Verfahrens erst einmal zurückgestellt worden.
Thermofenster wurden auch von verschiedenen Herstellern standardmäßig eingesetzt. Da sich das EuGH-Urteil auf unzulässige Abschalteinrichtungen allgemein bezieht, könnte es auch auf andere Funktionalitäten in der Abgastechnik von Dieselautos übertragbar sein, die derzeit von Gerichten unter die Lupe genommen werden.
Der so genannte Dieselsenat des BGH hat für den 8. Mai bereits eine Verhandlung terminiert, in der er die sich „möglicherweise ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht“ erörtern will, um den unteren Instanzen möglichst schnell Leitlinien an die Hand zu geben. Denn mit dem EuGH-Urteil sind noch längst nicht alle Fragen geklärt. Offen ist zum Beispiel, wie viel Geld betroffenen Autokäufern zusteht.
Hintergrund des Verfahrens war die Schadensersatzklage eine Mercedes-Käufers aus Deutschland, der vom EuGH als QB bezeichnet wird. Dieser hatte 2020 vor dem Landgericht Ravensburg Daimler – heute Mercedes-Benz – verklagt. Die Ravensburger Kammer hatte über die Klage jedoch nicht entschieden, sondern den Sachverhalt dem EuGH im Februar 2021 zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Vertreter QB
Geulen & Klinger (Berlin): Prof. Dr. Remo Klinger (Öffentliches Wirtschaftsrecht)
ProRights (München): Aneta Pacura, Raffael Sauer, Niklas Gellert, Philipp Franz
Vertreter Mercedes-Benz
White & Case (Berlin): Prof. Dr. Norbert Wimmer (Öffentliches Wirtschaftsrecht)
Gleiss Lutz (Stuttgart): Prof. Dr. Eric Wagner (Konfliktlösung), Dr. Marc Rutloff (Öffentliches Wirtschaftsrecht), Dr. Ulrich Soltész (Europarecht)
Europäischer Gerichtshof, Luxemburg
Große Kammer: Dr. Koen Lenaerts (Präsident des Gerichtshofs), Lars Bay Larsen (Vizepräsident), Alexander Arabadjiev, Alexandra Prechal, Küllike Jürimäe (alle Kammerpräsidenten), Dr. Peter Xuereb (Berichterstatter), Dr. Marko Ilešič, Dr. Nuno José Cardoso da Silva Piçarra, Dr. Irmantas Jarukaitis, Dr. Andreas Kumin, Dr. Niilo Jääskinen, Dr. Nils Wahl, Dr. Ineta Ziemele, Dr. Zoltán Csehi, Dr. Octavia Spineanu-Matei (alle Richter)
Hintergrund: In der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH, die vor rund einem Jahr stattfand, hat der renommierte Umweltrechtler Remo Klinger aufseiten des Autokäufers plädiert. Klinger gilt als sehr erfahren bei Dieselstreitigkeiten und hatte unter anderem kürzlich für die Deutsche Umwelthilfe ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gewonnen, das Thermofenster auch verwaltungsrechtlich als unzulässig einstufte.
Klinger wurde von der Verbraucherkanzlei ProRights ins Boot geholt. Die 2017 von der Münchner Anwältin Aneta Pacura gegründete Kanzlei hat sich laut eigener Darstellung von Anfang an auf die Fahnen geschrieben, Verbraucherrechte grundsätzlich leichter durchzusetzen, und zwar im Arbeits- oder Familienrecht genauso wie zum Beispiel bei Streitigkeiten mit Versicherern. Der Dieselkomplex war dabei das erste große Betätigungsfeld von ProRights.
Die Kanzlei hatte den Käufer bereits vor dem Landgericht Ravensburg vertreten.
Auf der Seite von Mercedes sind die in dem EuGH-Verfahren mandatierten Kanzleien keine Überraschung. Anders als bei Volkswagen, die im Dieselkomplex mit Freshfields Bruckhaus Deringer auf eine Hauptkanzlei setzt, gibt es unter den Kanzleien, die für Mercedes-Benz tätig sind, keinen klaren Lead-Counsel. Gleiss war 2019 nach White & Case und Latham als dritte große Kanzlei zum Kreis der Kanzleien gestoßen, die das Unternehmen in der Dieselaffäre vertreten.
Im vorliegenden EuGH-Verfahren war White & Case-Partner Norbert Wimmer derjenige, der in der mündlichen Verhandlung das Wort für Mercedes übernommen hatte.