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BGH schickt Dieselverfahren gegen Daimler zurück ans OLG Köln

Auch bei Daimler haben die Streitigkeiten mit Dieselkunden den Bundesgerichtshof (BGH) erreicht. Allerdings geht es direkt zurück zum Oberlandesgericht (OLG) Köln. Die Richter dort müssen das Verfahren um einen Schadensersatzanspruch gegen Daimler neu aufrollen. Das OLG hatte die Klage eines Mercedes-C-Klasse-Fahrers zunächst abgewiesen. Es geht darum, ob die Abschalteinrichtung von Daimler, das sogenannte Thermofenster, zulässig ist.

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Christian Theissen
Christian Theissen

Der Rechtsstreit zwischen Daimler und dem C-Klasse-Fahrer läuft bereits seit 2018. Wie andere Besitzer eines Diesel-Mercedes wirft der Kläger Daimler vor, das Thermofensters sei eine unzulässige Abschalteinrichtung. Es bedeutet, dass die Abgasreinigung bei geringen Außentemperaturen abgeschaltet wird. Für das Automodell des Klägers lag kein amtlicher Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes vor.

Die Kölner Richter hatten die Klage in erster Instanz bereits abgewiesen. Auch die Berufung des Klägers vor dem OLG wurde abgewiesen. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. In Karlsruhe kam das Verfahren also über eine Nichtzulassungsbeschwerde an.

Der Kläger argumentiert: Daimler habe im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise der Abgasrückführung gemacht. Dem seien die OLG-Richter nicht ausreichend nachgegangen. Diese Ansicht teilten auch die Richter am BGH. Das OLG Köln müsse Daimler „Gelegenheit zur Erwiderung auf dieses Vorbringen geben“, so der BGH.

Thermofenster ist nicht sittenwidrig

Sebastian Steffens
Sebastian Steffens

Entwicklung und Einsatz eines solchen Thermofensters allein begründeten aber noch keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, entschieden die Richter. Das gelte selbst dann, wenn die Technik tatsächlich als unzulässig einzustufen sei und wenn Daimler damit habe Kosten senken und Gewinne erzielen wollen. 

Sittenwidrig sei das nur dann, wenn weitere Umstände hinzukämen, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen ließen, betonte der BGH. Es müsse festgestellt sein, dass sie „in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen“. 

Der Fall sei auch nicht vergleichbar mit den technischen Veränderungen, die in VW-Wagen vorkamen. Hier hatte der BGH in einem Grundsatzurteil im Mai 2020 eine sittenwidrige Schädigung gesehen, weil der Konzern bei der Abgasreinigung eine Funktion eingebaut hatte, die erkennt, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand getestet wird. Ein derartiges „arglistiges Vorgehen“ sei bei Daimler nicht zu erkennen, hieß es jetzt.

Erledigt ist das Thema Dieselklagen und möglicher Schadenersatz für Daimler damit allerdings nicht. Seit Aufkommen des Dieselskandals sieht sich das Stuttgarter Unternehmen mit knapp 15.000 Klagen in dem Komplex konfrontiert. Der BGH will sich im März ausführlicher damit beschäftigen. Zweimal war bereits eine Verhandlung angesetzt. Beide Termine kamen jedoch nicht zustande, weil die Kläger ihre Revision kurzfristig zurückgezogen hatten.

Vertreter Daimler
Baukelmann Tretter (Karlsruhe): Norbert Tretter (BGH-Vertretung) 
White & Case (Frankfurt): Christian Theissen, Sara Vanetta (Berlin)
Gleiss Lutz: Dr. Andrea Leufgen (Frankfurt), Dr. Eric Wagner (Stuttgart)

Vertreter Kläger
Thomas Kofle
r (BGH-Vertretung; Karlsruhe) 
Von Rueden (Berlin): Sebastian Steffens 

Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat
Stephan Seiters (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Die Prozessvertreter sind aus dem Markt bekannt.

Norbert Tretter
Norbert Tretter

In erster Instanz lässt sich Daimler in den Dieselverfahren von einer Vielzahl kleinerer Kanzleien vertreten, darunter etwa die Hamburger Kanzlei Drewsen, die Kölner Kanzlei JSW Rechtsanwälte Junge Schüngeler Wendland, sowie die Pforzheimer Sozietät Ladenburger.

In den höheren Instanzen übernehmen diejenigen Kanzleien die gerichtliche Vertretung, die Daimler in dem gesamten Komplex auch strategisch beraten. Das sind neben White & Case, die Daimler von Anfang an regulatorisch zum Dieselskandal beriet, Gleiss Lutz, Gibson Dunn & Crutcher und Quinn Emanuel Urquart & Sullivan.

Anders als bei VW, die im Dieselkomplex mit Freshfields Bruckhaus Deringer auf eine Hauptkanzlei setzt, gibt es unter den Kanzleien, die für Daimler tätig sind, keine klare Hauptkanzlei. Dr. Markus Rieder, der bei Gibson Dunn das Mandat führt, war vor einem Jahr von Latham & Watkins zu der US-Wettbewerberin gewechselt. Gibson Dunn hatte für Daimler auch eine interne Untersuchung zum Dieselskandal geführt. 

Gleiss war 2019 nach White & Case und Latham als dritte große Kanzlei zum Kreis der Kanzleien gestoßen, die Daimler in der Dieselaffäre vertreten. Innerhalb des Gesamtkomplexes liegt Leufgens Schwerpunkt auf BGH-Verfahren, während Wagner Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof begleitet. Gleiss Lutz und White & Case führen zudem die meisten Verfahren vor dem OLG Stuttgart – dort liegen wegen der Nähe zum Daimler-Hauptsitz die meisten Fälle. Vor dem BGH lässt sich Daimler von Tretter vertreten. Für VW ist Dr. Reiner Hall der BGH-Anwalt in den meisten Dieselverfahren. 

Der Kläger wird im aktuellen Verfahren von der Kanzlei von Rueden vertreten, die insgesamt rund 2.000 Dieselverfahren gegen Daimler führt. Die Berliner Kanzlei begleitete den Kläger durch alle Instanzen. Während Partner Fabian Heyse das Mandat in der ersten Instanz führte, übernahm vor dem OLG Steffens. Für den BGH wurde Kofler hinzugezogen, der seit 2014 für BGH-Verfahren zugelassen ist. (Michael Forst; mit Material von dpa) 

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