Juve Plus München

White & Case wehrt erneut Verbandsklage ab, diesmal für Amazon Prime

Die Einführung von Werbeunterbrechungen im Amazon-Streamingdienst Prime Video im Februar 2024 war zulässig. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Urteil festgestellt. Das Gericht wies eine Abhilfeklage der Verbraucherzentrale Sachsen ab.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Der eingetragene Verein hat für eine Vielzahl im Verbandsklageregister als Verbraucher angemeldeter Amazon Prime-Kunden Verbandsklage gegen Amazon Digital Germany erhoben und Schadensersatzansprüche geltend gemacht (Az. 102 VKl 1/24 e). Die bayerischen Richter bestätigten nun jedoch die Argumente von Amazon, dass die Vertragsbestimmungen keine Werbefreiheit garantierten. Zudem habe die Klägerin nicht belegen können, dass der Streamingdienst Prime Video als werbefrei vermarktet worden sei.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema