Der eingetragene Verein hat für eine Vielzahl im Verbandsklageregister als Verbraucher angemeldeter Amazon Prime-Kunden Verbandsklage gegen Amazon Digital Germany erhoben und Schadensersatzansprüche geltend gemacht (Az. 102 VKl 1/24 e). Die bayerischen Richter bestätigten nun jedoch die Argumente von Amazon, dass die Vertragsbestimmungen keine Werbefreiheit garantierten. Zudem habe die Klägerin nicht belegen können, dass der Streamingdienst Prime Video als werbefrei vermarktet worden sei.
Auch Kunden, die eine Zusatzvereinbarung mit einer Extragebühr in Höhe von monatlich 2,99 Euro für Werbefreiheit abgeschlossen hätten, hätten keinen Anspruch auf Schadensersatz. Darüber hinaus sei die Klage für diese Verbrauchergruppe unzulässig. Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz lasse eine Abhilfeklage nur zu, wenn die von der Klage betroffenen Ansprüche im Wesentlichen gleichartig seien. Das sei hier nicht der Fall.
Vertreter Verbraucherzentrale Sachsen
Inhouse Recht (Leipzig): Michael Hummel (Referatsleiter Recht)
Spirit Legal (Leipzig): Peter Hense (Federführung); Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard; Associate: Christian Däuble (alle IT/IP)
White & Case (Frankfurt): Markus Langen (IT/Litigation) – aus dem Markt bekannt
Hintergrund: Spirit Legal wird regelmäßig von Verbraucherzentralen mandatiert. Hense fokussiert sich auf Rechtsfragen zu IT und Datenschutz sowie auf wettbewerbsökonomische Sachverhalte.
Amazon wird vom Frankfurter White & Case-Partner Langen vertreten. Er hat seinen wichtigsten Beratungsschwerpunkt bei finanzrechtlichen Streitigkeiten, übernimmt aber seit einigen Jahren auch umfangreiche Mandate in der Tech- und Social-Media-Branche. Er wehrte beispielsweise im April die erste Verbandsklage ab, die sich gegen X und TikTok richtete.
Auch dabei standen sich White & Case und Spirit Legal gegenüber.