München

White & Case wehrt erneut Verbandsklage ab, diesmal für Amazon Prime

Die Einführung von Werbeunterbrechungen im Amazon-Streamingdienst Prime Video im Februar 2024 war zulässig. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Urteil festgestellt. Das Gericht wies eine Abhilfeklage der Verbraucherzentrale Sachsen ab.

Teilen Sie unseren Beitrag

Der eingetragene Verein hat für eine Vielzahl im Verbandsklageregister als Verbraucher angemeldeter Amazon Prime-Kunden Verbandsklage gegen Amazon Digital Germany erhoben und Schadensersatzansprüche geltend gemacht (Az. 102 VKl 1/24 e). Die bayerischen Richter bestätigten nun jedoch die Argumente von Amazon, dass die Vertragsbestimmungen keine Werbefreiheit garantierten. Zudem habe die Klägerin nicht belegen können, dass der Streamingdienst Prime Video als werbefrei vermarktet worden sei.

Auch Kunden, die eine Zusatzvereinbarung mit einer Extragebühr in Höhe von monatlich 2,99 Euro für Werbefreiheit abgeschlossen hätten, hätten keinen Anspruch auf Schadensersatz. Darüber hinaus sei die Klage für diese Verbrauchergruppe unzulässig. Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz lasse eine Abhilfeklage nur zu, wenn die von der Klage betroffenen Ansprüche im Wesentlichen gleichartig seien. Das sei hier nicht der Fall.

Peter Hense

Vertreter Verbraucherzentrale Sachsen
Inhouse Recht (Leipzig): Michael Hummel (Referatsleiter Recht)
Spirit Legal (Leipzig): Peter Hense (Federführung); Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard; Associate: Christian Däuble (alle IT/IP)

Markus Langen

White & Case (Frankfurt): Markus Langen (IT/Litigation) – aus dem Markt bekannt

Hintergrund: Spirit Legal wird regelmäßig von Verbraucherzentralen mandatiert. Hense fokussiert sich auf Rechtsfragen zu IT und Datenschutz sowie auf wettbewerbsökonomische Sachverhalte.

Amazon wird vom Frankfurter White & Case-Partner Langen vertreten. Er hat seinen wichtigsten Beratungsschwerpunkt bei finanzrechtlichen Streitigkeiten, übernimmt aber seit einigen Jahren auch umfangreiche Mandate in der Tech- und Social-Media-Branche. Er wehrte beispielsweise im April die erste Verbandsklage ab, die sich gegen X und TikTok richtete.

Auch dabei standen sich White & Case und Spirit Legal gegenüber.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema