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Was die Richter bei Verkündung wohl nicht ahnten: Dadurch, dass sie dem Kläger Recht gaben, brachten sie eine Presse-Lawine ins Rollen, wie sie der deutsche Anwaltsmarkt vorher selten erlebt hatte. Im Kern geht es um eine einzige juristische Feststellung, die simpel ist und deshalb so gefährlich. Die Richter bezogen den Standpunkt, dass eine Abtretung von Forderungen gegen das Bankgeheimnis verstoßen könnte und deswegen unwirksam wäre.