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Wie Herr Kaiser in die Börsenzeitung kam

Das Ergebnis ist simpel: Der US-Investor Lone Star darf einige der Forderungen, die er der insolventen Gontard & Metallbank vor rund einem Jahr abgekauft hat (JUVE 10/03), vorerst nicht verwerten. Dies haben im Juni die Richter des 8. Zivilsenats am OLG Frankfurt entschieden, nachdem ein privater Gontard-Kreditnehmer eine einstweilige Verfügung gegen die Lone Star-Schwester Hudson Advisors Germany GmbH beantragt hatte. Er wehrte sich gegen den Verkauf der Aktien, die im Besitz von Lone Star waren – als Sicherheit für die gegen ihn gerichtete, aber umstrittene Kreditforderung.

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Was die Richter bei Verkündung wohl nicht ahnten: Dadurch, dass sie dem Kläger Recht gaben, brachten sie eine Presse-Lawine ins Rollen, wie sie der deutsche Anwaltsmarkt vorher selten erlebt hatte. Im Kern geht es um eine einzige juristische Feststellung, die simpel ist und deshalb so gefährlich. Die Richter bezogen den Standpunkt, dass eine Abtretung von Forderungen gegen das Bankgeheimnis verstoßen könnte und deswegen unwirksam wäre.

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