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Blizzard gewinnt mit Gleiss und Rohnke Schlacht vorm BGH

Anbieter von Onlinespielen dürfen den Vertrieb von Schummelsoftware für ihre Computerspiele verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit setzte sich der Spielehersteller Blizzard auch in letzter Instanz gegen den deutschen Softwarehersteller Bossland durch. Das Urteil gilt als richtungsweisend für die Games-Branche.

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Andreas Wehlau
Andreas Wehlau

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