Der Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen muss keine Rundfunkgebühren für die privaten Radiogeräte von Mitarbeitern zahlen. Dies stellte das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Sigmaringen kürzlich fest. Damit verlor der Südwestrundfunk (SWR) in dem entsprechenden Verfahren. Der GEZ-Gebührenbescheid, den das Unternehmen erhalten hatte, ist somit hinfällig. Seit drei Jahren streiten sich Unternehmen und Sender darum, ob ZF Gebühren für Geräte zahlen muss, die privat im Betrieb genutzt werden. Vertreter ZF Friedrichshafen
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