Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg hatte darin ein wettbewerbswidriges Gewinnspiel gesehen und geklagt. In den Vorinstanzen hatten bereits das LG Bonn und das OLG Köln einen Verstoß gegen Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verneint und die Klage abgewiesen.
Der BGH bestätigte diese Urteile nun. Bei der Festgeldanlage handele es sich nicht um ein wettbewerbswidriges Gewinnspiel, so die Richter. Davon könne nur dann ausgegangen werden, wenn das Gewinnspiel vom eigentlichen Umsatzgeschäft getrennt sei, etwa einer Geldanlage, um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können.
Das war hier aber gerade nicht der Fall. Hier wurde allein der Preis des Umsatzgeschäftes vom unsicheren Ausgang eines Sportereignisses abhängig gemacht, das Spielelement beeinflusse die zu erbringende Gegenleistung unmittelbar.
Zudem sahen die Karlsruher Richter in der beanstandeten Werbung auch keine unsachliche Beeinflussung von Verbrauchern. Unabhängig von der Entscheidung war das Angebot für Anleger nicht sehr lukrativ, denn die deutsche Nationalelf schied schon in der Vorrunde aus. (René Bender)
Vertreter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
@Zain (Köln): Dr. Marc Zain, Joachim Dahlmann
@Dr. Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Postbank
Linklaters (Köln): Karl Hamacher – aus dem Markt bekannt
@Dr. Thomas von Plehwe (Karlsruhe; BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt
Bundesgerichtshof, 1. Zivilsenat
Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)
Linklaters berät die Deutsche Post und die Tochter Postbank schon seit langem umfangreich. Auch Counsel Hamacher begleitete die Postbank in der Vergangenheit häufig, so etwa im vergangenen Jahr zu Sponsoring-Fragen im Rahmen der Fußball-WM. Das Verfahren war für Hamacher das letzte Mandat auf Seiten der Bank unter Linklaters-Flagge, denn zum Juli wechselt er zur Jonas Rechtsanwaltsgesellschaft (siehe weitere Nachricht).
Erfahrung haben auch Henning Zain und BGH-Anwältin Cornelie von Gierke auf Seiten von Wettbewerbsverbänden. So beriet Zain im Streit mit der Krombacher Brauerei im vergangenen Jahr den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe, von Gierke war schon damals für die Zentrale tätig. Allerdings mussten die Verbände auch seinerzeit eine Niederlage vor dem BGH einstecken, als es darum ging, ob Krombacher seine Regenwald-Kampagne weiter fortsetzen dürfe (JUVE 12/06). Die Brauerei hatte damit geworben, dass durch jeden verkauften Kasten Bier ein Quadratmeter Regenwald geschützt werde. Die Verbände hatten die Kampagne dagegen für wettbewerbswidrig gehalten.