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2007-11-15

BGH-Schlappe für van Almsick: Lovells und Prof. Schweizer erfolgreich für Verlage

Prominente können Pressefotos aus ihrem Privatleben nicht vorbeugend gerichtlich verbieten lassen. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden.
Ex-Profi-Schwimmerin Franziska van Almsick wollte mehreren Illustrierten untersagen lassen, bereits veröffentlichte Urlaubsfotos weiter zu publizieren. Dabei ging es um Paparazzi-Fotos, die vor zwei Jahren während eines Urlaubs in Sardinien aufgenommen wurden und van Almsick mit ihrem Lebensgefährten Jürgen Harder am Strand und beim Stadtbummel zeigen.

Die Bilder wurden unter anderem in den Zeitschriften ‘Freizeitwoche’, ‘Wochenpost’ sowie ‘Viel Spaß’ und ‘Neue Woche’ veröffentlicht. Die betroffenen Verlage Burda und Bauer hatten sich bereits im Vorfeld verpflichtet, die schon veröffentlichten Fotos nicht weiter zu verbreiten.

Diese Unterlassungserklärung ging van Almsick aber nicht weit genug. Sie wollte die Verlage dazu verpflichten, grundsätzlich auf die Publikation solcher Bilder zu verzichten und klagte gegen die Veröffentlichung ähnlicher Fotos, die sie in ihrem privaten Alltag zeigen.

Ein solches vorsorgliches Verbot lehnten die Richter jedoch ab. Die Abwägung zwischen der Pressefreiheit auf der einen und dem Persönlichkeitsschutz auf der anderen Seite müsse in jedem Einzelfall vorgenommen werden, da die begleitende Wortberichterstattung eine wesentliche Rolle spiele. (Ulrike Barth)

Vertreter Franziska van Almsick
SCHERTZ BERGMANN (Berlin): Dr. Christian Schertz

Vertreter Freizeitwoche (Bauer-Verlag)
LOVELLS (Hamburg): Dr. Stefan Engels; Associates: Verena Grentzenberg, Dr. Uwe Jürgens (alle Presserecht)
PLEHWE & SCHÄFER (Karlsruhe): Dr. Thomas von Plehwe (BGH-Vertretung)

Vertreter Neue Woche, Viel Spaß (Burda-Verlag)
KANZLEI PROF. SCHWEIZER (München): Ulf Berger-Delhey, Marcus Herrmann, Thomas Silberhorn
MESSER UND VON METTENHEIM (Karlsruhe): Dr. Christoph von Mettenheim (BGH-Vertretung)

Bundesgerichtshof,6. Zivilsenat
Gerda Müller (Vorsitzende Richterin)

Alle beteiligten Anwälte betreuen ihre Mandanten schon seit langem. So fungiert die Kanzlei Prof. Schweizer als ausgelagerte Rechtsabteilung für den Burda-Verlag und berät auch in anderen Rechtsgebieten umfassend. Zuletzt begleitete die Sozietät etwa bei der Kooperation vom Burda/Holzbrinck-Gemeinschaftsunternehmen Neva Media mit Mobiles Fernsehen Deutschland.

Lovells begleitet den Bauer-Verlag ebenfalls ständig in presserechtlichen Fragen, etwa 2006 bei einer Klage des Verlages gegen die Kooperation konkurrierender TV-Zeitschriften.

Auch Christian Schertz war schon in anderen Streitigkeiten für Franziska van Almsick tätig. Der Berliner Anwalt berät zudem eine Vielzahl von Größen aus Politik, Wirtschaft sowie Sport und Show im Presserecht. So betreute er in der Vergangenheit unter anderem Günther Jauch, Joschka Fischer, Jürgen Schrempp und Lukas Podolski.