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Dr. Stefan Völker, Markenrechtsexperte aus dem Stuttgarter Gleiss-Büro, begleitete Daimler in dem Verfahren bis vor das Europäische Gericht. Die Eintragung der drei Gemeinschaftsmarken war zunächst vom Europäischen Markenamt (HABM) und auch von der Beschwerdekammer beim HABM in Alicante abgelehnt worden. Die Richter in Luxemburg entschieden nun, alle drei Marken für einen Teil der beantragten Waren und Dienstleistungen zur Eintragung zuzulassen. Für das Markenamt war dessen Vizepräsident Dr. Alexander Mühlendahl zugegen.