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Kabelweitersendungsvertrag zwischen GEMA und FRK

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Unter der Führung der GEMA haben die öffentlich-rechtlichen Sender und die Mehrheit der Verwertungsgesellschaften mit dem Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK) einen Vertrag über die Kabelweitersendung geschlossen. Darin werden sämtliche urheberrechtliche Fragen geregelt, einschließlich der digitalen Weiterverbreitung ausgestrahlter öffentlich-rechtlicher Programme. Berater FRK

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Schalast & Partner (Frankfurt): Clemens Schalast

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