Angebote hatten laut Bundeskartellamt nur die beiden US-amerikanischen Unternehmen Lockheed Martin und Boeing eingereicht. Lockheed Martin hatte bei der Vergabekammer beantragt, die Bundeswehr zur Fortsetzung des Vergabeverfahrens zu verpflichten. Dem erteilte die Behörde eine Absage.
Öffentliche Auftraggeber könnten nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zur Fortsetzung eines aufgehobenen Vergabeverfahrens verpflichtet werden. „Ein solcher Fall lag hier nicht vor“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Lockheed Martin kann gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Rechtswidrige Aufhebungsentscheidung
Die Vergabekammer stellte allerdings fest, dass die Bundeswehr die Schätzung der Beschaffungskosten für die Hubschrauber nicht nachvollziehbar dokumentiert habe. Diese Rüge sei unabhängig von der Entscheidung über die beantragte Fortsetzung des Vergabeverfahrens erfolgt, sagte ein Sprecher des Kartellamts.
Medienberichten zufolge prüft die Bundeswehr eine möglichen Beschaffung im Rahmen eines sogenannten Foreign Military Sales-Verfahren (FMS). Dabei würden die Hubschrauber direkt über die US-Regierung gekauft, ein Vergabeverfahren wäre nicht notwendig.
Vertreter Verteidigungsministerium/Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
KDU Krist Deller & Partner (Koblenz): Dr. Matthias Krist (Vergaberecht)
Taylor Wessing (Düsseldorf): Dr. Michael Brüggemann (Federführung; Beihilfe-/Vergaberecht), Volker Herrmann (Berlin), Dr. Carsten Schulz, Dr. Janina Pochhammer, Timo Stellpflug, Anneke Brandt (alle Vertragsrecht; alle Hamburg); Dr. Oliver Klöck, Prof. Dr. Norbert Kämper, Dr. Jörg Henkel (alle Umwelt-/Planungsrecht/Regulierung), Dr. Carsten Müller (Corporate), Dr. Evelyne Friedel, Olivier Laffitte (beide Handelsrecht; beide Paris), Mareike Gehrmann (IT-/ Vertragsrecht); Associates: André Guskow, Phillip Köppen (beide Vertragsrecht; beide Hamburg), Dr. Frank Marek (Vergaberecht), Fritz-Ulli Pieper (IT)
Vertreter Lockheed Martin
Hogan Lovells (Brüssel): Dr. Falk Schöning (Vergaberecht/Regulierung), Dr. Patrick Ayad (Commercial/ Regulierung; München) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Boeing
Oppenhoff & Partner: Prof. Dr. Heiko Höfler (Vergaberecht; Hamburg), Dr. Marc Hilber (Vertragsrecht; beide Federführung), Michael Abels (Konfliktlösung; beide Köln), Dr. Robert Glawe (Hamburg), Stephan Müller (beide Vergaberecht), Mareike Heesing (Konfliktlösung), Dr. Daniel Dohrn (Kartellrecht; alle Köln)
Bundeskartellamt, Erste Vergabekammer des Bundes
Hans-Werner Behrens (Vorsitzender)
Hintergrund: Der Bund war laut JUVE-Informationen wie gewohnt mit einem großen Inhouse-Team unterwegs. Zu Beginn hatte Taylor Wessing das Vergabeverfahren punktuell mit vorbereitet und zur Beschaffung der Transporthubschrauber beraten. Die Kanzlei ist schon länger für das Bundesministerium für Verteidigung und das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr tätig.
Vor der Vergabekammer war KDU-Namenspartner Krist im Mandat. Krist vertritt das Beschaffungsamt regelmäßig in Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Bundes. Dabei war der Vergaberechtler in viele der politisch brisanten Vergaben involviert, zum Beispiel in den Streit um die Sanierung des Marineschulschiffs Gorch Fock sowie die Beschaffung von Korvetten und von Heron-Kampfdrohnen.
Marktbekannt ist, dass Hogan Lovells für Lockheed Martin die rechtliche Beratung übernahm. Die Kanzlei ist seit 2016 eine der deutschen Panel-Kanzleien und immer wieder für das Unternehmen im Mandat.
Dass Boeing in Deutschland auf Oppenhoff setzt, ist neu. Die Kanzlei mit den beiden federführenden Partnern Höfler und Hilber wurde nach einem Pitch mandatiert. (Helena Hauser; mit Material von dpa)