Juve Plus Pokalsenderechte vergeben

DFB setzt bei Vergabe erneut auf Inhouse-Team und erstmals auf Klinkert

Autor/en
  • Esra Laubach

Der Deutsche Fußball-Bund hat die Ausstrahlungsrechte für die Übertragung des DFB-Pokals für die im Sommer 2022 beginnenden Wettbewerbe neu vergeben. Die Gewinner des Verfahrens sind ARD, ZDF und der Pay-TV-Sender Sky. Die Übertragungsrechte enden im Sommer 2026.

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Bubenzer_Piet
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Zu vergeben waren insgesamt drei Rechtepakete, von denen sich ARD und ZDF zwei – Paket A und B –  durch die gemeinsame Rechteagentur SportA gesichert haben. Damit werden die beiden öffentlich-rechtlichen Sender ab 2022 jeweils 15 Partien pro Spielzeit live übertragen. Der Pay-TV-Sender Sky hat demzufolge das Paket C erworben, wodurch er 63 Partien zeigen wird.

Mit der neuen Vereinbarung werden zukünftig zwei Spiele mehr im Free TV übertragen. In der beginnenden DFB-Pokal-Saison 2021/22 zeigt die ARD lediglich neun Spiele und der Spartensender Sport1 vier. Darüber hinaus beinhalten die aktuell erworbenen Pakete auch die dazugehörigen Rechte für Höhepunkte-Sendungen und Clip-Verwertung im Internet.

Die letzte Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte für die Übertragung des DFB-Pokals lag noch in der Hand der Agentur Infront. Im vergangenen Jahr hatten das Vermarktungsunternehmen und der DFB nach rund 40 Jahren die Zusammenarbeit beendet. Für den neuen Spielplan ab 2022 soll es weniger parallele Spiele und mehr TV-Sendetermine geben. Der Fußballverband strebt damit an, insbesondere für die Runde der letzten acht Teams, alle Spiele zur Primetime live zeigen zu können.

Berater Deutscher Fußball-Bund
Inhouse Recht (Frankfurt): Dr. Holger Blask (Geschäftsführer Marketing und Vertrieb; Federführung), Alexander Graeser, Till Johannsen (beide Justiziare), Kay Dammholz (Senior Head of Media Rights), Christian Schmitz (Head of Media Rights & Broadcasting), Benjamin Daub (Senior Manager Media Rights & Broadcasting)
Klinkert (Frankfurt): Piet Bubenzer (Urheber-, Medien- und Vertragsrecht; Federführung), Annette Rombach (Schiedsvertragsrecht); Associates: Dr. David Jahn (Urheber- u. Medienrecht), David Müller (Vertragsrecht)

Berater Sky
Inhouse Recht (Unterföhring): Hans Gabbe (Leiter Sportrechte; Federführung), Stefan Breuer, Nele Ansorge (beide Sportrechte)

Berater SportA
Inhouse Recht – nicht bekannt

Berater Sport1
Inhouse Recht (München): Daniel von Busse (COO/Mitglied der Geschäftsleitung) – aus dem Markt bekannt

Berater Dazn
Inhouse Recht (Ismaning): Jörn Schulze-Hesselmann (Leiter Recht), Philipp Müller (Associate Legal Counsel), Jakob Grauschopf (Rightsholder Management Lead)

Hintergrund: Wie schon bei den Ausschreibungen der Bundesligarechte bestimmten auch hier maßgeblich die Inhouse-Teams der Medienhäuser die Verhandlungen. Bei Sky war das erfahrene Inhouse-Team nach langer Zeit erstmals ohne Holger Enßlin unterwegs. Der langjährige Leiter Sportrecht, Gabbe, steuerte die Verhandlungen allein. Er und sein Team sind schon seit vielen Jahren sowohl kommerziell als auch rechtlich für die Verhandlungen von Sportrechten zuständig und agieren unabhängig von der Rechtsabteilung beim Erstellen von Strategien sowie inhaltlichen und Lizenzverhandlungen.

Beim DFB führte das Ausschreibungsverfahren erstmals der neue Geschäftsführer Marketing und Vertrieb, Blask. Der Jurist war zuletzt viele Jahre bei der DFL unter anderem auch für die Rechteausschreibungen zuständig. Für alle lizenz-, vermarktungs- und veranstaltungsrechtlichen Fragen waren die DFB-Justiziare Graeser und Johannsen im Team. Sie standen im regen Austausch mit der hauseigenen Medienabteilung, mit der sie über die letzten Jahre ein tiefes Know-how in Vermarktungs-, Lizenz- und Veranstaltungsrechtsfragen aufgebaut haben.

Ganz ohne externe juristische Hilfe ging es schlussendlich doch nicht: Erstmals vertraute der DFB auf das Spezialwissen der Sport- und Medienrechtskanzlei Klinkert. Federführend beriet Partner Bubenzer zur urheberrechtlichen Lizenzierung der Rechtepakete. Gemeinsam mit den DFB-Justiziaren hat Klinkert sowohl die Verträge und die Ausschreibung aufgesetzt als auch Sonderfragen zur Weiterverbreitung, zu territorialen Beschränkungen sowie zum Umgang mit Eventausfällen beantwortet.

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